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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente und Rente allgemein

von Wolfgang Bittner08.05.2015 | 10:47
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8 Antworten

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Meine Frau wird ggf. die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Sie wurde von ihrer Mutter gewarnt diese nicht zu beantragen, da sie später Ihre erarbeitete Rente (25 Jahre gearbeitet) nicht bekommt. Der Abzug von 10.8 % war uns klar. Aber ihre Rente müsste doch ggf. höher ausfallen. Oder??

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus meiner Sicht ist Ihre Frage durch die Antwort von "LS" geklärt.

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7 Antworten

LSam 08.05.2015 | 13:49
Hallo User Bittner, . möglicherweise werden von Ihrer Schwiegermutter Sachzusammenhänge nicht richtig erkannt. . Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich nicht bis Lebensende gewährt, sondern längsten bis zum Vormonat des Beginns einer Altersrente oder der Regelaltersrente. . Wenn Ihre Schwiegermutter der Meinung ist, Ihre Gattin würde dann später keine Rente (Altersrente oder Regelaltersrente) bekommen, dann kann sie auch nicht höher ausfallen. . Sie bekommt aber in jedem Fall bei Erreichen der rentenrechtlichen Voraussetzungen für eine Altersrente oder Regelaltersrente vorliegen, später eine Altersrente/Regelaltersrente. Letztgenannte in jedem Fall, weil 5 Jahre Beitragszeit vorliegen. . Höher ausfallen kann eine spätere Rente nur, wenn ab Beginn der Erwerbsminderungsrente bis Altersrenten- Regelaltersrentenbeginn, noch Einkünfte erzielt worden sind oder Leistungen Dritter vorliegen, die in die Neuberechnung dann mit einbezogen werden, oder sich positiv wirkende Rechtsänderungen ergeben haben. . Liegen diese Sachverhalte nicht vor, tritt keine Erhöhung ein. Bei nahtlosem Übergang in eine Altersrente besteht aber Besitzschutz auf die Höhe der Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente für den Fall, und das ist häufig so, das die Berechnung der Altersrente / Regelaltersrente, zu weniger Entgeltpunkten führt.
W*lfgangam 08.05.2015 | 14:46
Hallo Wolfgang Bittner, wenn die EM-Rente deutlich vor dem 62. Lbj. beginnt, wäre sie - trotz 10,8 % Abzug - wahrscheinlich höher, als eine spätere Altersrente mit den bisherigen Zeiten. Im Rahmen des 'Besitzschutz' wird sie dann spätestens ab Regelaltersgrenze als Regelaltersrente in gleicher Höhe weitergezahlt (siehe Beitrag LS). Entsprechende Zahlen/Rentenbeträge finden Sie auf der letzten Renteninformation. Der 1. Betrag stellt die bereits um 10,8 % gekürzte EM-Rente dar, der mittlere Betrag eine ungekürzte Altersrente aus alles bisher erfassten Zeiten (steht in der obersten Zeile, vom – bis). 10,55 % für KV/PV abziehen, und Sie haben die Netto-Auszahlungsbeträge (vor etwaigen Steuern). Da die Renteninformation nicht tagaktuell ist, wird es bei der tatsächlichen Rente geringe Abweichungen geben. Gruß w.
Rentenzombieam 08.05.2015 | 21:17
Mann Alter, deine Tüte ist wohl auch schon lange völlig leer.......
Knoblocham 09.05.2015 | 07:55
Hmm, war doch schon, wie auch vom Experten geschrieben, durch "LS" umfassend beantwortet. Warum dann nochmals und dann auch noch mit einem etwas unpassenden Spruch am Ende?
W*lfgangam 09.05.2015 | 21:00
...umfassend ist anders. Sie waren noch nie zum Gespräch bei einer/m Experten/in?! Gruß w. ...und was 'Sprüche' angeht - wenn Sie nicht ganz Trockenbrot sind, wüssten Sie, wie locker/erheiternd solche Gespräche sein können ...versuchen's einfach mal :-)
Bierwanstam 09.05.2015 | 22:33
Was bistn du für a Pfuideife für a greislicha, ha? An so an Scheissdregg einischreibn. Schamst di net du Schmatza du greislicher? So a gschissna Schmarrn. De orma Vasichadn varscha, des konnst, aba sonst nix
zoranam 11.05.2015 | 13:53
Hallo Wolfgang. Lassen Sie sich durch solche Kommentare nicht aus der Ruhe bringen. sie sind einer der wichtigsten hier im Forum. Gruß Zoran
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