Hallo Anton,
grundsätzlich sollte die Pflege Ihrer Eltern nicht schädlich für Ihre Erwerbsminderungsrente sein.
Im Einzelfall kann und darf der Rentenversicherungsträger das (weitere) Vorliegen der Erwerbsminderung überprüfen. Eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit führt in der Regel jedoch nicht zur Überprüfung der Erwerbsminderung; insbesondere da Sie laut Ihrer Sachverhaltsschilderung ja schon länger pflegen und nun erst die volle Erwerbsminderungsrente erhalten werden.
Das Pflegegeld, welches Sie erhalten, gilt übrigens nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung