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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente und zwei zu pflegende Angehörige mit mehr als 3 Std. Betreuungsaufwand täglich. Geht das?

von Anton B.25.08.2023 | 08:53
209 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bekomme vorauss. ab 09/2023 die volle Erwerbsminderungsrente da ich zukünftig nicht mehr als 3 Std. täglich arbeiten kann. Gleichzeitig habe ich aber schon seit längerer Zeit meine beiden Eltern mit jeweils Pflegestufe 3 zu betreuen was einen täglichen Zeitaufwand von über 3 Std. bedeutet. Muss ich hier die Pflege von beiden Elternteilen, oder einem Elternteil an einen Pflegedienst abgeben, damit ich den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nicht verliere? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anton,

 

grundsätzlich sollte die Pflege Ihrer Eltern nicht schädlich für Ihre Erwerbsminderungsrente sein.

 

Im Einzelfall kann und darf der Rentenversicherungsträger das (weitere) Vorliegen der Erwerbsminderung überprüfen. Eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit führt in der Regel jedoch nicht zur Überprüfung der Erwerbsminderung; insbesondere da Sie laut Ihrer Sachverhaltsschilderung ja schon länger pflegen und nun erst die volle Erwerbsminderungsrente erhalten werden.

 

Das Pflegegeld, welches Sie erhalten, gilt übrigens nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mikeam 25.08.2023 | 09:13
Ja, Das ist keine Erwerbstätigkeit
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