Hallo Heiko,
zu Ihrer ersten Frage: „Es ist ja eine Eimalzahlung in 2020, warum wird die Rente erst ab 01.04.2020 neu berechnet und nicht rückwirkend ab 01.01.2020 und somit dann bis 31.12.2020?“
Gemäß § 96a SGB i. V. m. § 34 Abs. 3c bis 3f SGB VI wird die Änderung der Höhe Ihrer Rente aus verfahrenstechnischen Gründen zunächst lediglich für die Zukunft ab dem Zeitpunkt neu berechnet ab dem die neue Rentenhöhe auch technisch umgesetzt werden kann. Man möchte hierdurch unterjährige Überzahlungen der Rente vermeiden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die aufgelaufenen Rentenbeträge von Januar 2020 bis März 2020 nicht zurück zahlen müssen. Diese werden dann mit der Spitzabrechnung und nach Überprüfung Ihrer Angaben zum 01.07. des Folgejahres von Ihnen zurück gefordert. Sprich in Ihrem Fall zum 01.07.2021. Damit müsste auch Ihre zweite Frage beantwortet sein.
Zu Ihrer letzten Frage: „Würde ich wegen der späteren Prüfung (15 Monate) bis dahin nur die geringere EM Rente erhalten? Oder wird doch automatisch nach 12 Monaten der "normale" EM Rentenbetrag gezahlt!? Oder muss ich dann nächstes Jahr hierzu mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und um eine ehere Prüfung bitten?“
Sollten Sie im Jahr 2021 keinen Hinzuverdienst mehr erzielen und dies der Rentenversicherung so mitgeteilt haben, wird die Rente zum 01.01.2021 automatisch neu berechnet und Sie bekommen Sie in ungekürzter Höhe ausgezahlt.
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung