Hallo Kevin,
bei der gesetzlichen Rente gibt es keine Quellenbesteuerung, d.h. im Laufe des Jahres brauchen daraus keine Steuern gezahlt zu werden. Das böse Erwachen kommt für viele dann mit dem Steuerbescheid. Ob Sie gemeinsam mit Ihrer Frau Steuern nachzahlen müssen, hängt von der Wahl der Steuerklasse ab.
Bei der Kombination 4/4 könnte es sogar sein, dass es eine Steuererstattung gibt, weil Ihre Frau im Laufe des Jahres evtl. zuviel Steuern gezahlt hat.
Bei der Kombination 3/5 liegt der Vorteil im höheren Netto Ihrer Frau im Laufe des Jahres. Hier können Sie sich aber auf jeden Fall auf eine nicht unerhebliche Nachzahlung einstellen.
Letztendlich kann die Frage definitiv nur das Finanzamt beantworten.