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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente / Vorgezogener Rentenbezug bei Schwerbehinderung

von Ferdi08.08.2018 | 18:16
269 Ansichten
3 Antworten
Hallo, meine volle Erwerbminderungsrente wurde jüngst in eine unbefristete bis zur Altersrente umgewandelt. Parallel läuft ein Schwerbehindertenantrag im Widerspruchsverfahren, bei dem zwar bereits 30 % anerkannt wurden, die zur Erwerbsminderungsrente führende Erkrankung jedoch übersehen wurde, da überlesen wurde, dass der Hausarzt darüber keine Informationen hat, sondern diese ausschließlich dem Facharzt vorliegen. Nachdem eine Behörde sich bekanntlich schwer tut, einen Fehler zu korrigieren, erwarte ich eine Ablehnung oder nur geringfügige Anhebung, zumal der Sachbearbeiter deutlich gemacht hat, dass die Einschätzung des Rentenversicherungsträgers ihn nicht interessieren würde. Es ist also zu erwarten, dass die 50 % nicht im Widerspruchsverfahren erreichbar sind. Angesichts der unbefristeten Erwerbsminderungsrente würde eine Anerkennung von 50 % oder mehr nur noch eine Möglichkeit zum vorgezogenen Bezug der Altersrente ohne Abzüge bringen (erhebliche Gehbehinderung liegt nicht vor). Nach langer Vorrede nun meine Frage: Welchen Unterschied macht es für mich, ob ich meine volle Erwerbsminderungsrente bis zum Bezug der regelmäßigen Altersrente beziehe oder ob ich die vorgezogenen Altersrente mit einer Behinderung von 50 % oder mehr in Anspruch nehme? Wenn der Unterschied extrem gering ist, müsste ich überlegen, ob es sich lohnt, per Klage gegen die Schwerbehindertenstelle vorzugehen, um mir den höheren Grad zu erstreiten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2018 | 10:05

Hallo, Ferdi,

wie schon erwähnt wurde, ist dies hier nicht zu beantworten. Sie habe die Möglichkeit eine Probeberechnung für beide Rentenarten zu veranlassen. Wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort können Sie diese Berechnung telefonisch, schriftlich oder persönlich beantragen. Sie erhalten dann zwei Berechnungen, aus denen die erforderlichen Daten hervorgehen.

2 Antworten

Rentenuschiam 08.08.2018 | 18:44
Die Frage zur Höhe der möglichen Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann hier im Forum nicht beantwortet werden, da ihr persönlicher Versicherungsverlauf eine große Rolle spielt. In der Regel ist der Unterschied zwischen EM-Rente und Altersrente (auch ohne Abschlag) nur sehr gering oder gar nicht vorhanden. Das liegt daran, dass der "Nicht-Abschlag", den Sie mit der Schwerbehinderung bezwecken nur für die Entgeltpunkte gelten wird, die NACH dem Leistungsfall der EM-Rente erworben wurden. Darüber hinaus fehlt bei der Berechnung der Altersrente die Zurechnungszeit, die aber wiederum in der EM-Rente enthalten ist. Meiner Erfahrung nach ist die Altersrente nach der EM-Rente nur selten fühlbar höher. Um sicher zu gehen, sollten Sie bei der DRV eine Rentenauskunft beantragen. MfG
Silviaam 09.08.2018 | 14:25
Zitat: "Angesichts der unbefristeten Erwerbsminderungsrente würde eine Anerkennung von 50 % oder mehr nur noch eine Möglichkeit zum vorgezogenen Bezug der Altersrente ohne Abzüge bringen (erhebliche Gehbehinderung liegt nicht vor)." Ein Wechsel aus der bereits bezogenen (unbefristeten) EMR in eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, wird Ihnen ohne Abzüge/Abschläge nicht möglich sein. Der Abschlag bei dem Bezug der EMR von 10,8 % bleibt auch bei einem Wechsel erhalten. Eine abschlagsfreie Rentenart wird für Sie nicht möglich sein. Ich selber habe den Wechsel nach 12 Jahren (unbefristeten) EMR-Bezug in diesem Jahr bereits vollzogen. Der vormals Renten-Zahlbetrag aus der EMR ist nun weiterhin auch bei der vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte (unbefristeter GdB 70) identisch geblieben. Gruß Silvia
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