Hallo Berthold P,
generell besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nur, wenn das Leistungsvermögen weniger als 3 Stunden täglich beträgt. Diese Feststellung trifft der Rentenversicherungsträger. Ob volle Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, wenn die Zeitgrenze an einzelnen Tagen überschritten wird, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung