Guten Morgen Pedro,
wenn Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt wurde, wurde bei Ihnen das Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung mit einem Restleistungsvermögen drei bis unter sechs Stunden festgestellt.
Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen und innerhalb Ihres verbliebenen Restleistungsvermögens arbeiten, würde anstelle der vollen Erwerbsminderungsrente die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen sein - solange die verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme einer Beschäftigung der Rentenversicherung mitzuteilen ist.
Alles Gute
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung