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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente/Rentenbeitag!!!

von Louis13.05.2013 | 17:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen Guten Tag, Ich 33 Jahre, Rentner und Arbeitsnehmer erhalte seitdem 01.03.2010 eine volle Erwebsminderungsrente mit Hinzuverdienstgrenze zu drei viertel! Jetzt ist es so das Ich mit meinen Hinzuverdienst auf Brutto 850 Euro komme!!!Nun werden Sozialabgaben v. Brutto abgezogen(Arbeitsosenvers.,Pflegevers.,Rentenvers und Krankenversicherung)!!!!Besteht eine Möglichkeit das Ich mich v. den Sozialabgaben befreien kann???Weil meine Rente steigt nicht mehr u. es werden ca. 80 Euro mtl. eingezahlt auf mein Rentenkonto , die wiederum würde Ich an Sparen für den NOTFALL und v. der Rentenkasse werden schon KV Beitrag geleistet!!!!!!!!!!!Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Gruss Louis

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Louis,

dem Beitrag von Schade ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

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16 Antworten

Schadeam 13.05.2013 | 19:36
Als Arbeitnehmer mit diesem Lohn sind Sie versicherungspflichtig und haben die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es da nicht. Wie sich das alles auf die spätere Altersrente auswirkt (in 30 Jahren) weiß heute keiner.
Louisam 14.05.2013 | 09:54
Hallo, nochmals danke für die Auskunft aber es muss doch irgendwie für meinen STATUS RENTNER u. Arbeitsnehmer möglich sein sich v. denn Rentenbeiträge zu befreien lassen?!Da sonst die 80 Eur.monatliche Einzahlung auf mein Rentenkonto Todes Kapital in meinen Fall ist!!!!Bitte um nochmaligen Aufruf, Hilfe, habe furchtbare Panik das Ich im Alter verarme und 80 Euro mtl. in eine private Absicherung würde mir für das Alter weiterhelfen!!!!!Vielen Dank im voraus!!!!
Heinericham 14.05.2013 | 12:18
Die eingezahlten Beiträge in die Rentenkasse werden bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Somit sind diese kein "totes" Kapital.
Erwinsam 14.05.2013 | 14:41
Naja.. Die eingezahlten Rentenbeiträge / erworbenen Renbtenpunkte für die Arbeit werden aber mit der Zurechnungszeit der EM-rente später beim Übergang in die ASltersrente verrechnet. Und die Rnetenpunkten der Zurechnungszeit dürften bei jemanden der 33!! Jahre alt und schon Rentner ist sehr sehr hoch ausfallen. Also 1 : 1 werden diese denm Konto nicht gutgeschrieben...Ich denke sogar die jetzt noch eingezahlten Rentenbeiträge sind dann tatsächlich für " die Katz " und bringen ihm später keine Rentenerhöhung. " Todes Kapital " also wie er schrieb. Muss man halt mal genau ausrechnen das ganze.
Rentenprüferam 14.05.2013 | 15:53
Bei Überschreitung der erlaubten Hinzuverdienstgrenze um mehr als das Doppelte ist es nur eine Frage der Zeit bis die Rente seitens deer RV überprüft - und entzogen wird. Wer soviel verdient und damit die erlaubten 3 Stunden täglich bei weitem überschreitet ist doch nicht mehr voll EM und darf auch zumindest keine volle Rente mehr bekommen. Das ist doch wohl völlig klar und richtig so.
Mao Cam 14.05.2013 | 15:28
Sind Sie so sicher, dass Sie bis zur Altersrente immer EM-Rente bekommen? Wenn nicht, wrd ohnehin anders gerechnet.
louisam 14.05.2013 | 20:08
Hallo Rentenprüfer, Nur zu Info,ich arbeite jeden Tag unter 3st. U. Das 5 Tage in der Woche und meine Hinzuverdienst Grenze liegt bei 1400 Eur.Brutto,weil ich Rente zu dreiviertel genehmigt habe,dass heisst v. Meiner vollen Rente werden jeden Monat 200.- eh schon abgezogen!Meine frage war: Ob ich mich v. Der Rentenbeitrag 80Eur.befreien lassen kann,da ich den Beitrag Privat zu Absicherung benötige!??? Ob ich Gesund werde ist abhängig v. Denn Ärzten,habe 90%Schwerbehinderung.
KSCam 14.05.2013 | 21:15
Sie können noch hundertmal fragen, die Antwort bleibt gleich: als Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge.
=//=am 16.05.2013 | 10:09
Also Entschuldigung, welchen Grund sollte es geben, dass Sie von den Sozialabgaben befreit werden? Manche Leute kommen wirklich auf die tollsten Ideen. Selbst ein Arbeitnehmer im Niedriglohnniveau muss seine Abgaben zahlen...
am 16.05.2013 | 16:18
Bei manchen Leuten fragt man sich wirklich wie die im Leben überhaupt klar kommen...
Louisam 16.05.2013 | 20:29
An die Zwei Herrschaften wo zu letzt geschrieben haben!Ich weiss nicht was dieses geschwätz soll!?Meine einzige Frage war nur ob man sich als Erwerbsgeminderter v. den Rentbeitrag befreien lassen kann, da dieses Geld/Beitrag nicht mehr auf mein Rentenkonto berücksichtigt werden und Ich meine Sozialabgabe Privat einsetzen wollte!Da habe ich um Hilfe gefragt und da kommen zwei 9 mal kluge u. geben solche Antworten!!!Danke man,wenn Ihr alles wisst und einfach nur Genial seit,echt prima Publlikum Reaktion,Spitze!!!Gruss!!!!!!!!!!!
Louisam 17.05.2013 | 10:14
Ich gebe den perfekten Menschen insoweit Recht(Arbeitnehmer zahlen Beiträge)!Alles andere ist nur an den Haare herbeigezogen und hat nichts mit wissen zu tun!Fakt ist, Ich habe den Status Rentner u.da wird man doch fragen dürfen ob eine Befreiung geht!!!!!!!!!Als Status Arbeitsnehmer ist mir klar das man Sozialabgaben hat!!!!!Damit besteht eine gesetzes Lücke für solche Personen wie mir!!!!!!!!!!Zahle halt das gezahlt wird!!!!!!!!!!
=//=am 17.05.2013 | 16:46
Wir "Neunmalklugen" sind nicht perfekt, aber die Antworten sind nun mal nicht falsch! Hätten Sie sich mit den ersten Antworten zufrieden gegeben, die ja bereits richtig waren, hätte es dieses "Geschwätz" gar nicht mehr gegeben. Es gibt nun mal keine gesetzliche Grundlage für eine Befreiung von den Sozialabgaben, nur weil Sie Erwerbsminderungsrentner sind! Wären Sie ALTERSRENTNER mit einer vollen Rente, wären Sie laut Gesetz versicherungsfrei. So ist das halt mal. Wenn Sie aber immer wieder nachhaken, dürfen Sie sich über solche Antworten nicht wundern.
louisam 17.05.2013 | 21:55
An die super 9 mal klugen!!!Da gebe ich euch Recht mit der Rente im Alter und der Befreiung!Das ist u. War mein Problem,ich war der Hoffnung das es eine solche Regelung auch Erwerbsgeminderte gibt,wo den Status haben!Weil mein Rentenkasse ebenfalls die Beiträge an die Kv u. PV. ZAHLT.Leider ist da nichts geregelt und man kann es den Hasen geben!Pech!!!Meint Ihr das da ein Anwalt helfen kann ???welches Recht wäre das!?Gruss.
louisam 17.05.2013 | 22:01
An die super 9 mal klugen!!!Da gebe ich euch Recht mit der Rente im Alter und der Befreiung!Das ist u. War mein Problem,ich war der Hoffnung das es eine solche Regelung auch Erwerbsgeminderte gibt,wo den Status haben!Weil mein Rentenkasse ebenfalls die Beiträge an die Kv u. PV. ZAHLT.Leider ist da nichts geregelt und man kann es den Hasen geben!Pech!!!Meint Ihr das da ein Anwalt helfen kann ???welches Recht wäre das!?Gruss.
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