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Volle Erwerbsminterungsrente

von Walter09.02.2009 | 17:20
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4 Antworten

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zeit 2002 bekomme ich volle Erwerbsminterungsrente sie ist jetzt bis 2012 verlängert worden dan bin ich 61 Jahre.Frage kann ich mit 63 Jahren bei 50% behinderung in die Altersrente gehen.Die Behinderung bestet zeit 2002 und ist unbefristet verlängert.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben, können Sie auch gerne mit 63 Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.

Sie erwarten aktuell, dass die Zeitrente über das 61. Lebensjahr hinaus nicht weitergewährt wird? - Dann ergäbe sich sogar noch bei der Minderung für die Rente ab 63 eine Vorteil: der Abschlag wird für diese zwei Jahre der Nichtinanspruchnahme einer Rente reduziert.

Allerdings macht die Rentenpause mit dem Ergebnis eines erhöhten Zugangsfaktors nur dann Sinn, wenn Sie in den beiden Jahren einen entsprechenden Einkommensersatz haben. Ansonsten schließen Sie eine Wette über Ihre Lebenserwartung ab, die Sie erst jenseits Ihres 85. Geburtstages gewinnen werden.

3 Antworten

-_-am 09.02.2009 | 18:29
Warum wollen Sie sich diese Mühe noch machen? Es ist anzunehmen, dass eine Änderung der Rentenhöhe durch den Antrag nicht eintritt, wenn Sie nach dem Leistungsfall keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten haben, die zu einer günstigeren Bewertung führen, als sie für die Zurechnungszeit bereits enthalten ist. Warten Sie bis zum Beginn der Regelaltersrente, wird die Altersrente von Amts wegen gewährt. Schreiben Sie nur bei Ihrem nächsten Weiterzahlungsantrag in 2012 dazu, dass Sie die unbefristete Rente aus medizinischen Gründen beantragen, da eine Besserung ausgeschlossen ist. Wird dem dann nicht entsprochen, können Sie die Altersrente noch immer beantragen.
Schadeam 09.02.2009 | 19:51
auch ich halte das für eine rein theoretische Frage, weil sich in aller Regel durch die Namensänderung die Rente nicht ändern wird. Der Abschlag bleibt so oder so lebenslänglich bestehen. Sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, können Sie die AR schon ab 60 beantragen, wenn z.B. die EM Rente nicht verlängert würde. Oder später, oder erst mit 65...ist i.d.R. Jacke wie Hose. (und wenn Sie es nicht glauben, starten Sie eine schriftliche Anfrage beim RV Träger:-))
Tschackaam 10.02.2009 | 14:41
Hallo Walter, einen kleinen, aber sehr wichtigen Tipp gäbe es da noch. Die Renten wegen Erwerbsminderung haben nicht automatisch alle 10,8 % Abschlag! Es gab mit Einführung der Abschlagsregelung eine sog. Übergangsfrist in der der Abscglag von 0,3 - 10,8 kontinuierlich aufgebaut wurde. Im Jahr 2002 dürften Sie also noch keine 10,8 % Abschlag haben. Wann genau war Ihr Rentenbeginn? Bsp. RB am 01.01.2001 = 0,3 % Abschlag RB am 01.01.2002 = 3,6 % Abschlag RB am 01.08.2002 = 5,7 % (ich hoffe ich hab mich nicht verzählt) Also somit wäre es doch wirklich sinnvoll, die bisherige Rente einfach "laufen zu lassen" und erst ab 63 in eine Altersrente umzuwandeln. Am besten wäre es, wenn Sie mal in eine Beratungsstelle gehen und sich das erklären lassen! (§ 77 SGB VI) MfG
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