Hallo,
neben einer vollen EM-Rente dürfen Sie im Jahr (2025) 19,661,25 EUR brutto hinzuverdienen, ohne dass Ihre EM-Rente gemindert wird. Mit einem Minijob (556,00 EUR) liegen Sie also weit darunter.
Sie müssen aber die zeitlichen Einschränkungen beachten (unter drei Stunden täglich/unter 15h wöchentlich) die bei einer vollen EM-Rente gelten.
Sie können dieses online-Formular nutzen, um die Arbeitsaufnahme (mit Angabe Arbeitgeber, Verdienst, Verteilung der Arbeitszeiten) mittzuteilen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Zusätzlich noch der Hinweis, dass Sie seit 01.01.2024 auch das Recht haben, einen Arbeitsversuch auch über den zeitlichen Rahmen (s.o.) hinaus zu starten, begrenzt auf maximal sechs Monate, erst dann würde Ihr Anspruch auf EM-Rente überprüft werden.