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Experten-Antwort

Volle Erwerbsunfähigkeitsrente - Leistung zur Teilhabe an Arbeitsleben beantragen.

von Stev32119.08.2018 | 18:59
357 Ansichten
2 Antworten
Hallo, nach gut 1 1/2 Std. googeln habe ich leider keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Deswegen wende ich mich jetzt mal hier ans Forum mit der Hoffnung das mir jemand bei der Beantwortung meiner Fragen helfen kann. Ich beziehe durch psychische Probleme seit 2015 Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit so das ich nur 3 Std./ Tag auf 450,00 Basis arbeiten darf. Das tue ich auch als Auslieferungsfahrer. Der Job als Fahrer ist der einzige Beruf, den ich mit meinem Gesundheitsstatus meiner Meinung und nach Erfahrung ausüben kann, da mir Fahren schon immer gelegen hat, es mich ablenkt und ich selbstständig arbeiten kann. Jetzt ist es so, dass ich noch relativ jung bin und meine nächsten Jahre bis zur Altersrente (noch gut 35 Jahre) nicht von voller Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Minijobs abhändig sein möchte. Deshalb möchte ich gern versuchen wieder Vollzeit in einen Beruf zu arbeiten, der mir liegt oder mindestens aus der vollen Erwerbsminderungsrente raus komme. Jetzt zur Frage: Gibt es in meiner Situation die Möglichkeit eine Reha z.B.: zur beruflichen Weiterbildung zu machen sowie den LKW Führerschein finanziert zu bekommen damit ich eventl. wieder Vollzeit arbeiten kann? Vom derzeitigen Minijob Arbeitgeber kann ich keine Unterstützung erwarten, da er zurzeit keinen Lohn zahlt und ich das Arbeitsverhältnis aufgrund des Lohnrückstands kündigen werde, da ich für ihn unter den Umständen nicht mehr arbeiten möchte. Bin für eure Antworten dankbar. Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2018 | 09:56

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum nicht abschließend gelöst werden. Ob und ggf. welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich für Sie Betracht kommen, um eine erfolgreiche dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu erzielen - und damit auch die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr begründen - erfordert eine umfangreiche Prüfung und Beurteilung. Es bleibt Ihnen unbenommen, einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.

1 Antworten

Fastrentneram 19.08.2018 | 19:24
Die Rentenversicherung wird Ihnen nur eine entsprechende Maßnahme genehmigen, wenn Sie gesundheitlich dafür geeignet sind und zu erwarten ist, dass sich durch eine Teilhabe am Arbeitsleben die Möglichkeit einer Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ergibt und sich die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente dann erübrigen würde.
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