Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum nicht abschließend gelöst werden. Ob und ggf. welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich für Sie Betracht kommen, um eine erfolgreiche dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu erzielen - und damit auch die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr begründen - erfordert eine umfangreiche Prüfung und Beurteilung. Es bleibt Ihnen unbenommen, einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.
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