Hallo Brigitte Braun,
bei einem Rentenbeginn ab 2001 handelt es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Liegt der Hinzuverdienst über 450 €, ist zu prüfen, ob die Rente als Teilrente in Höhe von 3/4 zu zahlen ist. Die Mindesthinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 3/4 liegt bei 740,78 €. Bei einem Brutto-Verdienst von 500 - 600 € ist diese Grenze eingehalten. Zu zahlen ist eine Teilrente in Höhe von 3/4.