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Experten-Antwort

volle EU-ente auf Dauer und Beendigung Arbeitsverhältnis

von marga23.04.2012 | 19:25
1709 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenforum: Meine Fragen hierzu: 1. Habe noch Urlaubsansprüche 2009, 2010bis Krankengeldbezugsende 11.5.2011, ab 12.05.2011 Arbeitslosengeld bis jetzt, die nun abgegolten werden müssen. Wie werden diese angerechnet ?sowie 2. ein Zeitarbeitskonto das noch Zeitguthaben aufweisst, das schon vor der EU-Rente entstanden ist, zur Abgeltung. Wie verhält sich das nun wegen Hinzuverdienstgrenze und Anrrechnung! Welcher Art Beendigung meines Arbeitsverhältnis wäre angebracht, Arbeitsvertrag bei der Diakonie Bayern in Teilzeit 20 Std. Auflösungsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch Arbeitgeber. Mir geht es hierum um den Erhalt meines Anspruchs auf Arbeitlosengeld 1, falls der Dauerbezug aufgehoben würde? Volle EU-Rente auf Dauer beginnt rückwirkend zum 1.11.201(neuer Leistungsfall) davor teilweise EU-Rente ab 1.6.2010 bis 31.05.2013 gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo marga,

sofern die Ansprüche bereits vor dem Rentenbeginn entstanden sind, erfolgt keine Anrechnung auf die Rente.

Die Frage, in welcher Form das Arbeitsverhältnis zu beenden ist, kann Ihnen nur ein Arbeitsrechtsexperte beantworten.

Bitte informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit, ob der Anspruch für den eventuellen Bezug auf Arbeitslosengeld I aufrecht erhalten bleibt.

Sollten Sie parallel zum Rentenbezug eine Beschäftigung ausüben, wäre das daraus bezogene Entgelt als Hinzuverdienst anzurechnen.

Die einzelnen individuellen Hinzuverdienstgrenzen ergeben sich aus Ihrem Rentenbescheid.

Im übrigen können Sie auch eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufsuchen, um sich diese Hinzuverdienstgrenzen genau erläutern zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

maxundmoritzam 24.04.2012 | 09:51
Sorry bin nicht der Experte aber es gibt ja einen Tarifvertrag und da wird es wohl drin stehen! Außerdem warum sollen Sie Anspruch auf ALG 1 haben Sie sind ja dauer berentet! Ob Sie aus Ihrer Situation heraus Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber haben wird sich wohl nur über einen Fachanwalt oder Gewerkschaft abklären lassen! Generell zu Ihrer Rente kann Sie auch der Vdk beraten!
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