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volle eu rente

von mariusz10.04.2008 | 12:39
1279 Ansichten
4 Antworten
hallo beziehe eine volle eu rente auf dauer. es wurde bei mir schon nachgeprüft mit positiven ausgang. wann kann man wieder in der regel erwarten eine erneute nachprüfung. weil ich mir schon gedanken mache darüber ob diese dann auch weitergezahlt wird mit bestehhendem krankheitsbild. weil ich hier schon beiträge gelesen habe, das evtl. das auch trotzdem anders ausfallen könnte als vorher.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.04.2008 | 13:21

Dieses Thema wurde schon mehrfach hier im Expertenforum erörtert. Bitte nutzen Sie die Suchfunktion (Stichwort "Nachprüfung"). Vielen Dank!

3 Antworten

Schadeam 10.04.2008 | 13:01
ob und wann Sie wieder zur Überprüfung anstehen, kann Ihnen nur Ihr Rententräger, der die Rente zahlt sagen. Wenn Sie es beim letzten Mal erlebt haben, dass sich die Gesundheit nicht gebessert hat und die Rente weiterbezahlt wird - dann wird das wohl auch künftig so sein - seien Sie zuversichtlich!. Aber Garantien dafür haben Sie keine, wenn Sie sich Sorgen machen (wollen), kann das keiner im Forum ändern. Man hat ja schon "Pferde vor der Apotheke kotzen sehen".
Realistam 10.04.2008 | 14:37
Auch als Bezieher einer "Dauerrente" sollte man vorm Öffnen des Briefkastens stets tief durchatmen. Denn theoretisch könnte sich jeden Tag eine freundliche Nachricht des Rentenversicherungsträgers darin befinden. Manche Rentner werden jährlich überprüft und andere niemals. Zu welcher Klientel Sie gehören, kann Ihnen nur Ihr Freundlicher Sachbearbeiter von der Deutschen Rentenversicherung verraten. Aber auch der kennt nur den jeweiligen Istzustand. Wenn morgen eine neue Dienstanweisung ergehen sollte, dass künftig ALLE Vorfälle genauer zu überprüfen sind, nützt Ihnen eine anders lautende Auskunft von heute überhaupt nichts. Es kommt eben so, wie es kommen soll! Alles Gute!
Rosannaam 10.04.2008 | 15:04
Ganz so realistisch, wie Ihr Name sagt, ist Ihr Beitrag aber nicht... Es werden bei der DRV nicht wöchentlich/monatlich/jährlich "neue Dienstanweisungen" zur Überprüfung des Rentenanspruches, sondern es wird INDIVIDUELL nachgeprüft. Liegt der EM-Rente eine schwere Erkrankung zugrunde, die aller Wahrscheinlichkeit nicht gebessert werden kann, wird nur dann eine Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgen, wenn der begutachtende Arzt eine Überprüfung für erforderlich hält. Und dies ist bei einer so schweren Erkrankung selten der Fall! Bei Empfängern einer Dauerrente ist es ein Bruchteil, denen die Rente nach einer Überprüfung tatsächlich entzogen wird. Und es ist ja wohl auch rechtens, wenn sich bei einer med. Überprüfung eine Besserung des Gesundheitszustandes herausstellt, dass die Rente dann entzogen wird. Liegt keine EM (mehr) vor, besteht keine Anspruch (mehr) auf diese Rente. Aber zu diesem Thema ist schon so viel gesagt worden. Mariusz kann ja die entsprechenden Beiträge lesen. Also - keine Panikmache! MfG Rosanna.
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