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Experten-Antwort

volle eu. rente/ 450 euro-jop

von baum24.03.2017 | 14:59
1968 Ansichten
27 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
hallo! ich beziehe seit 8 jahren eine unbefristete rente wegen voller Erwerbsminderung. vor drei jahren habe ich einen 450 euro jop angefangen und jetzt bemerkt das ich diesen gar nicht bei der Rentenversicherung gemeldet habe .muss ich das noch nachholen oder ist das schon automatisch geschehen zumal ich auch diesen zusätzlichen beitrag an die rv. abführe. wie verhalte ich mich jetzt......vielen dank für antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo baum,

da es zu Ihren Pflichten gehört sich zu melden, können wir schon von daher keinen anderen Rat geben, als die Anzeige der Arbeitsaufnehme nachzuholen. Normalerweise sollte aber der Sachbearbeitung die Beschäftigungsaufnahme bereits bekannt sein.

Möglicherweise wird man aber noch zu prüfen haben, ob die bereits im Forum diskutierten Hinzuverdienstgrenzen und auch die tägliche Arbeitszeit eingehalten wurden.

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26 Antworten

Hertelam 24.03.2017 | 15:15
Streng genommen hätten Sie die Arbeitsaufnahme unverzüglich melden müssen, da das zu Ihren Mitwirkungspflichten gehört. Sollte die DRV nachträglich davon erfahren, drohen Ihnen zunächst kein finanziellen Schäden, sofern Sie die Hunzuverdienstgrenzen nicht überschritten haben. Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die tägliche Arbeitszeit (auch nur ab un zu) über unter 3 Stunden lag. Dann könnte nämlich (auch rückwirkend) überprüft werden, ob überhaupt noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt bzw. vorlag.
Euleam 24.03.2017 | 15:43
Es macht in der Zurechnungszeit keinen Sinn, diesen zusätzlichen beitrag an die rv. abführe Verlorenes Geld.
Großer Astam 24.03.2017 | 17:05
So nach dem Motto - ach das habe ich nicht gewußt - . Steht ausführlich im Rentenbescheid drin, das jegliche Änderungen auch eine Beschäftigung Aufnahme unverzüglich zu melden ist. Warum der RV/DRV das bisher noch nicht aufgefallen ist, wundert mich doch sehr.
W*lfgangam 24.03.2017 | 19:27
...vielleicht, weil die Hinzuverdienstgrenzen strickt eingehalten worden sind und baum wg. festgestellter voller _unbefristeter_ EM so 'kaputt ist, dass ihm so ein mickriger Minijob schon gar nicht schadet ?!! Der Minijob/die Beschäftigung landet schon im Rentenkonto und 'fällt' dann auch auf/auch ohne Mitteilung ...Schwamm drüber, wenn es entsprechend der festgestellten Prognose völlig unkritisch ist. Die Verwaltung muss sich nicht zwangsläufig mit sich selbst beschäftigen müssen, wenn es dazu keinen Anlass gibt - oder andere es gerne so hätten. Gruß w.
Hertelam 24.03.2017 | 19:49
Seltsam... Erst kürzlich wurde hier zum wiederholten Male auf ähnliche Fragen geantwortet, dass es zu den PFLICHTEN gehört, Nebentätigkeiten zu melden. Zwar war bisher kein sogenannter (Hobby)Rentenexperte dazu in der Lage zu erklären, welche Konsequenzen bei Nicht-Meldung drohen, aber es ist eben PFLICHT, genauso wie das (sinnlose) Blinken auf einer Abbiegerspur.
W*lfgangam 24.03.2017 | 19:58
Zitat von Hertel anzeigenausblenden
Und? Was passiert wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen? Eben ...haben ich Ihnen ja grade davor geschildert. Ist wie mit dem Nachts um halb 3 über die rote Ampel latschen - keine Verkehrsgefährdung, keine Konsequenzen ;-) Gruß w.
Schorscham 24.03.2017 | 20:09
Wie bitte? Der Bußgeldkatalog gilt nicht nur zu bestimmten Uhrzeiten. Er unterscheidet lediglich nach Schweregraden. Rotlichtverstoß ist Rotlichtverstoß, auch wenn er unterschiedlich viel kostet. MfG
W*lfgangam 24.03.2017 | 20:30
Sorry, ich vergaß, 'Bulle' Schorsch darf sich um diese Zeit nicht im Lichtschatten der Ampel verstecken, um die OWI pflichtgemäß zur Anzeige zu bringen ;-) Gruß w.
Schorscham 24.03.2017 | 20:35
Keine Sorge, um diese Uhrzeit liege ich gewöhnlich im Bett, sofern mich meine bessere Hälfte nicht aus dem Schlafzimmer geworfen hat.;-) MfG
MMam 25.03.2017 | 12:09
Ich glaube nach meinen Erfahrungen nicht, dass bei der RV die Kombination Rentenabführung=Hinzuverdienst erkannt wurde, denn in dem Fall wäre schon zumindest die entsprechende Aufforderung erfolgt, Höhe des Zuverdienstes und der Anzahl von Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Wenn doch mal ein intelligenterer Mitarbeiter darauf stoßen sollte, gibt es wahrscheinlich Ärger. Ich würde den Hinzuverdienst jetzt - ohne Angabe des Beginns - melden (kann man per Email machen) Dann erhalten Sie das Formular für den Arbeitgeber. Ausfüllen lassen und mit einer Erklärung, dass Sie es vor 3 Jahren vergessen haben, an die RV senden. Wenn Sie die 3 Stunden und 450 € nicht überschritten haben, könnte es glimpflich ausgehen. Besser jedenfalls, als wenn der intelligente Sachbearbeiter selbst drauf kommt. Und abwarten.
baumam 25.03.2017 | 13:51
hallo...ich überlege gerade ob ich den jop kündige und versuche ihn dann in ein oder zwei Monaten wieder zu bekommen um ihn dann ordnungsgemäß anzumelden. ist das eine lößung? .....Mfg..
Schorscham 25.03.2017 | 14:03
Lügen haben manchmal kurze Beine. Ob Sie tatsächlich bewusst vertuschen oder gar lügen wollen, müssen Sie mit Ihrem Gewissen ausmachen. MfG
Anusam 25.03.2017 | 14:44
Wenn manche sogenannten mündigen Bürger VORHER nachenken würden, bevor sie handeln, müsste man nicht nachträglich nach Lösungen suchen. Absolution erteilt der Pfarrer und juristischen Beistand leistet ein Rechtsanwalt......
Anusam 25.03.2017 | 14:57
Ein Auskunftsbogen mit dem detaillierte Informationen zu Arbeitsaufnahme, Arbeitszeit und Arbeitsumfang abgefragt werden könnte passieren. Wenn Arbeitszeit- und Hinzuverdienstgrenzen eingehalten wurden, war es das dann aber auch schon. Falls nicht, wäre ein Rechtsanwalt hilfreich.....
baumam 27.03.2017 | 21:35
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:36
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:36
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:36
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:37
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:36
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:36
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:36
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:37
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
baumam 27.03.2017 | 21:37
hallo...vielen dank für eure antworten. habe bei der rv. angerufen. die senden mir ein Formular zu ,das soll ich ausgefüllt zurücksenden und dann ist alles ok...MfG.
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