Hallo baum,
da es zu Ihren Pflichten gehört sich zu melden, können wir schon von daher keinen anderen Rat geben, als die Anzeige der Arbeitsaufnehme nachzuholen. Normalerweise sollte aber der Sachbearbeitung die Beschäftigungsaufnahme bereits bekannt sein.
Möglicherweise wird man aber noch zu prüfen haben, ob die bereits im Forum diskutierten Hinzuverdienstgrenzen und auch die tägliche Arbeitszeit eingehalten wurden.