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Experten-Antwort

volle Eu Rente

von Micha13.12.2020 | 13:38
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13.12.2020 Hallo, ich bekomme rückwirkend zum Juni 2020 die volle Eu Rente anerkannt. Ab Januar 21 bekomme ich Rentengeld. Meine KK erhielt natürlich den Bescheid auch und stellt Ende November trotz Krankschreibung bis Jahresende die Zahlung von Krankengeld ein. Wie ist das nun geregelt ? Das der Spitzbetrag nicht zurück bezahlt werden muss, ist mir bekannt. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einiges wurde bereits richtig gesagt.

Die laufende Zahlung für den Januar ist am letzten Bankarbeitstag im Januar 2021 auf den Konto.

Die Nachzahlung (Juni bis Ende Dezember) kann ausgezahlt werden sobald die Krankenkasse Ihre Ansprüche bei der DRV angemeldet hat und diese abgerechnet sind.

@Micha sollte morgen früh mit seiner Kasse Kontakt aufnehmen, damit die Ihre Ansprüche bis Ende November beziffert, sobald das erledigt ist kann die DRV das Geld bis Ende November der Kasse auszahlen und das "Dezembergeld" an @Micha überweisen.

Wenn das in der kommenden Woche abläuft, kann die "Dezemberrente" noch in diesem Monat auf dem Konto sein.

Ob das allerdings klappt oder sich um einige Tage verzögert ist von außen schwer absehbar.

Schönen Sonntag

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6 Antworten

santanderam 13.12.2020 | 13:52
1. Sie erhalten keine EU Rente sondern eine EM Rente. 2. Sie haben ihre Januar Rente erstmals am letzten Werktag des Januar 2021 auf ihrem Konto. 3. Sollten sie mehr Krankengeld in 2020 erhalten haben als ihnen Rente zugestanden hätte brauchen sie diese nicht zurückzahlen. 4. Sollten sie weniger Krankengeld erhalten haben als ihnen Rente zugestanden hätte wird ihnen das nachträglich überwiesen.
Michaam 13.12.2020 | 14:49
genau..es geht um die Zeit von Ende November wo die KK die Zahlung einstellt und bis 01.Januar. Erst ab Januar erfolgt ja die Rentenzahlung.
Icl-lam 13.12.2020 | 15:24
1. Sie erhalten keine EU Rente sondern eine EM Rente. 2. Sie haben ihre Januar Rente erstmals am letzten Werktag des Januar 2021 auf ihrem Konto. 3. Sollten sie mehr Krankengeld in 2020 erhalten haben als ihnen Rente zugestanden hätte brauchen sie diese nicht zurückzahlen. 4. Sollten sie weniger Krankengeld erhalten haben als ihnen Rente zugestanden hätte wird ihnen das nachträglich überwiesen.
Er möchte wohl eher wissen, wovon leben in der Zeit?!
Er nicht wissen, von Leben was? Oder richtig formuliert: Welche Ansprüche hat er zwischen der Einstellung des Krankengeldes und Beginn der Rentenleistung?
Karlaam 13.12.2020 | 15:48
Hallöchen, bei mir war das auch so, ich habe dann die KK höflichst gebeten mit das KG weiter zu zahlen mit der Begründung das die KK es ja ohnehin erstattet bekommt. Hat bei mir geklappt. Gruß Karla
Na klaram 13.12.2020 | 16:23
Karla hat bestimmt dabei gedroht. Das scheint ihr im Blut zu liegen. Wenn es denn tatsächlich so war, dann war es nur ein Entgegenkommen der KK und nicht deren Pflicht. Da Karla sich ja gern mit der KK anlegt, halte ich ihre Behauptung daher auch für sehr unwahrscheinlich.
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