Hallo Becky,
bitte setzen Sie sich mal mit Ihrem Rententräger, und zwar einmal mit einem Fachmann für berufliche Reha und anschließend mit einem Fachmann für Rentenangelegenheiten in Verbindung.
Ich sehe folgende Probleme:
Kommen berufliche Reha Leistungen bei Ihnen überhaupt noch in Betracht?? Für Dauererwerbsminderungsrentenbezieher sind berufliche Reha Leistungen eher schwierig.
Weiteres Problem ergibt sich beim Rentenbezug. Wird die Rente noch gezahlt werden wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich arbeitsfähig (oder zumindest mehr als 3 Stunden/tgl. arbeitsfähig sind)??
Zur Frage ob Sie anschließend wieder einen Antrag auf volle EM Rente stellen können, gibt´s ein klares JA. Einen Antrag kann man immer stellen. Fraglich wird aber sein ob Sie die Rente wieder in voller Höhe bekommen werden, wenn zB im Rahmen des Reha Antrages ein vorhandenes Leistungsvermögen in nennenswerter Größenordnung festgestellt wurde.
Daher bitte unbedingt die Auswirkungen, bezogen auf Ihren individuellen Einzelfall, vor Ort in einer Beratungsstelle erörtern lassen.