Guten Morgen nach Berlin,
die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst unter 450,00 Euro ist für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel unschädlich.
Sie müssen den Rentenversicherungsträger allerdings informieren, wenn Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, teilen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit einem kurzen Schreiben mit, dass Sie am 01.02.2013 eine geringfügige Beschäftigung bei dem Arbeitgeber XY aufgenommen haben, wie hoch der monatliche Verdienst ist und wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten.