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Experten-Antwort

Volle EU Rente, nun Wunsch nach erneuter Reha, kann EU Rente dadurch aberkannt werden?

von Sonny Lein16.05.2023 | 01:03
658 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag! Ich beziehe seit dem 01.09.2020 volle EU Rente aufgrund einer Medikamentensucht (Benzodoazepine) und schweren Depression, sowie Angststörung/Todesangst und PTBS. Aufgrund dieser Diagnosen darf ich meine Tätigkeit als Kinderkrankenschwester nicht ausüben und erhalte, nach vorhergegangener Reha, die volle EU-Rente. Auch eine Umschulung wurde aufgrund der Schwere der Erkrankung seitens der Rehaklinik ausgeschlossen. Da es mir psychisch weiterhin verhältnismässig schlecht geht und die Sucht nach den Tabletten weiterhin schwankend vorhanden ist, möchte ich nun auf eigenen Wunsch, mit meinem 9 Monate alten Baby (als Begleitperson) erneut eine Suchtreha in Anspruch nehmen. Meine Rente ist befristet bis April 2026. Besteht nun durch eine freiwillige Suchtreha die Gefahr, dass mir die EU-Rente wieder aberkannt wird? Mein Ziel ist ja eigentlich, etwas mehr Stabilität zu erhalten. Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und liebe Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonny Lein,

eine Sucht Reha ist eine besondere Form der Rehabilitation. Während bei einer normalen Reha während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung das Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, hat die Sucht Reha primär ein anderes Ziel.

Eine Sucht Reha entspricht einer Entwöhnungstherapie und findet nach der Entgiftung statt. Ziel ist die dauerhafte Abstinenz inklusive körperlicher/psychischer Gesundheit und Teilhabe am sozialen Leben.

Nach der Sucht Reha erstellt die Klinik einen Entlassungsbericht. Daraus kann sich auch ergeben, dass die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt wurde und somit die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr gegeben sind. Es kann aber auch sein, dass auch nach erfolgreicher Sucht Reha weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt.

Es kann sich aus dem Entlassungsbericht auch weiterer Hilfebedarf wie z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ergeben.

Langfristig sollen unsere Hilfsangebote eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ermöglichen. Dazu gehört zunächst das Erarbeiten von Schritten zurück in das soziale Umfeld.

Wir wünschen Ihnen auf diesem Weg alles Gute.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Sonny Leinam 16.05.2023 | 01:05
Ergänzend möchte Ich noch anmerken, dass eine Schwerbehinderung von 60% vorliegt. MfG
Abschlägeam 16.05.2023 | 02:07
Hallo Sonny Lein, grundsätzlich besteht dieses 'Risiko', denn wenn Ihnen tatsächlich eine Reha bewilligt wird, dann wird da 'gesamt' geprüft. Es hört sich allerdings gar nicht so an, als wenn Sie im Vergleich zu vorher nun plötzlich 'gesund' sind, also wird vermutlich nichts 'Schlimmes' passieren. Auch der später noch antwortende 'DRV-Experte' wird Ihnen vermutlich nicht viel mehr antworten als 'Antrag stellen, Ergebnis abwarten', denn in einem Forum kann so etwas gar nicht abschließend beurteilt werden. Damit aber vor allem auch Ihr Antrag auf eine Reha größtmögliche Aussicht auf Erfolg hat, stellen Sie diesen bitte gemeinsam mit Ihrem Suchtberater, der auch eine begründende Stellungnahme mit abgeben kann/darf. Lassen Sie sich keinesfalls abschrecken dadurch, dass 'vielleicht alles' nochmal überprüft wird. Es geht nämlich vor allem um Ihre Gesundheit und Ihre Zukunft und auch um die Ihres Babies!! Alles Gute!
Nicht zu glaubenam 16.05.2023 | 09:35
Süchtig und dann ein Baby? Unverantwortlich!
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