Hallo Sonny Lein,
eine Sucht Reha ist eine besondere Form der Rehabilitation. Während bei einer normalen Reha während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung das Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, hat die Sucht Reha primär ein anderes Ziel.
Eine Sucht Reha entspricht einer Entwöhnungstherapie und findet nach der Entgiftung statt. Ziel ist die dauerhafte Abstinenz inklusive körperlicher/psychischer Gesundheit und Teilhabe am sozialen Leben.
Nach der Sucht Reha erstellt die Klinik einen Entlassungsbericht. Daraus kann sich auch ergeben, dass die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt wurde und somit die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr gegeben sind. Es kann aber auch sein, dass auch nach erfolgreicher Sucht Reha weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt.
Es kann sich aus dem Entlassungsbericht auch weiterer Hilfebedarf wie z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ergeben.
Langfristig sollen unsere Hilfsangebote eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ermöglichen. Dazu gehört zunächst das Erarbeiten von Schritten zurück in das soziale Umfeld.
Wir wünschen Ihnen auf diesem Weg alles Gute.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung