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Experten-Antwort

Volle EU- Rente und Minijob ( unter 3 Stunden Regel )

von Der Genaue !18.02.2022 | 10:21
3320 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine volle EU-Rente und möchte ( muss ) gerne etwas arbeiten als 450 Euro Job. Gilt aktuell noch die Regel mit weniger als 3 Stunden pro Tag ? Unter 15 Wochenstunden ist ja einfach einzuhalten. Die unter 3 Stunden machen mir Sorgen, einen Minijob zu finden mit der Stundenanzahl. Vielen Dank. Der Genaue und Ängstliche

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Der Genaue,

Sie haben eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt bekommen, weil der Sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Sie nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Wenn Sie nun eine Beschäftigung aufnehmen und mehr als drei Stunden am Tag arbeiten, kann das entweder heißen, dass ihr Gesundheitszustand sich so weit gebessert hat (und damit ein Wegfall der Rente geprüft werden muss) oder aber dass Sie trotz unverändertem Gesundheitszustand mehr arbeiten, als Sie eigentlich können (dAs nennt sich "auf Kosten der Restgesundheit"; dann bleibt es beim Anspruch und es wird nur die Hinzuverdienstgrenze geprüft). Ob es bei einer geringfügigen Tätigkeit eine entsprechende Prüfung Ihres Rententrägers geben wird und wenn ja, wie das Ergebnis wäre, kann ich leider nicht vorhersagen.

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19 Antworten

Walloam 18.02.2022 | 10:49
Ja, die Regel gilt noch. Warum sollte sich da plötzlich was ändern ?
Fufuam 18.02.2022 | 11:37
Stimmt, Veränderungen gibt's keine. Alle von Bismarck unterschriebene Gesetze sind noch immer und in alle Ewigkeit gültig.
Der Genaue !am 18.02.2022 | 13:51
Also dann ewig am Existenzminimum herumkrebsen.... Armut schon vorprogrammiert, weil man findet praktisch keinen 2,9 Stunden Job pro Tag. Der Genaue und Ängstliche.
P.S.am 18.02.2022 | 15:21
Wenn Sie mehr arbeiten können, tun Sie das doch. Sie sollten sich aber nicht beschweren, wenn dann Ihre Erwerbsminderungsrente wegfallen sollte. Entweder sind Sie voll erwerbsgemindert oder eben nicht. I h r e Entscheidung!
Siehe hieram 18.02.2022 | 15:59
Der Gesetzestext aus §43 SGB VI ist sehr eindeutig: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Von Wochenstunden steht das nichts.
DTHam 18.02.2022 | 17:24
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
wie Wolfgang schon richtig erwähnt hat, ist das ein Dauerthema was seit Jahren hier immer wieder diskutiert wird. Nur einmal ein Beispiel zwei verschiedene volle Erwerbsminderungsrentner, die einen Minijob haben. Der eine arbeitet 5 Tage in der Woche jeden Tag 2 eindreiviertel Stunden. Der andere schafft es gerade nur ein einzigen Tag, arbeitet aber an dem Tag 4 Stunden. Laut Gesetzestext wäre dem letzteren, obwohl er gesundheitlich weniger schafft die volle Erwerbsminderungsrente wieder zu entziehen und nur die halbe zu gewähren. Ich denke hier hängt dann auch wirklich viel vom jeweiligen Träger und dem zuständigen Sachbearbeiter ab. Klar wenn man streng nur nach dem Gesetzestext geht ist die Lage klar und eindeutig. Aber mein fiktives Beispiel zeigt ja auch, dass es auch anders sein könnte und für so einen Fall müsste doch dann auch eine andere Bewertung greifen. Aber das ist nur meine persönliche subjektive Meinung
W°lfgangam 18.02.2022 | 17:00
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Gilt aktuell noch die Regel mit weniger als 3 Stunden pro Tag ?
Der Gesetzestext aus §43 SGB VI ist sehr eindeutig: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Von Wochenstunden steht das nichts.
Ergänzend: " unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Das muss man sich im DETAIL auf der Zunge zergehen lassen/rechtlich bewerten, wenn es um eine mehr als 3-Std.-Beschäftigung geht, die diese Kriterien gar nicht erfüllt. DAS HIER ewige Thema der u3-Std.-Regel bei EMRT, ausgelutscht/ausdiskutiert/geht doch mehr? ...und zur endgültigen Zusage/Nachfrage an die eigene DRV verwiesen wird. Für Interessierte: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… ...um die u3-Std.-Regelung im Kontext nachlesen zu wollen - bevor hier die 'meinenden' WE-Spacken/'das geht doch nicht/geh arbeiten', die Frage mit Beiträgen eigener Unkenntnis zum Selbstzweck verwässern ;-) Gruß w.
W°lfgangam 18.02.2022 | 17:51
Zitat von DTH anzeigenausblenden
...wobei wir konkret beim Thema sind: DAS ist eben nicht regelmäßig an _5 Tagen in der Woche_ ...da kann er auch den 1 Tag volle Pulle, ohne damit wieder als allgemein arbeitsmarkfähig zu gelten und seine EMRT zu 'gefährden' ...was rede ich. Da @Anti Wolle grad wieder Würfelhusten hat, wollen wir ihn damit heute nicht auf die Intensivstation einliefern lassen - die leider nur einem Tag/4 Std. von 'unserem' voll erwerbsfähigen Rentner besetzt ist ...war leider gestern ;-)) Gruß w.
Nochmals für alleam 18.02.2022 | 18:39
Unter 3 Stunden täglich heißt, bis zu 2,9 Stunden bei einer 5 Tage Woche. Es sagt absolut nichts über die Arbeitszeit an einzelnen Tagen in der Woche aus, solange es nicht täglich ist. Täglich! Das ist der Fokus, wenn man die Polemik mal weglässt. NICHT die drei Stunden.
Kann hier eigentlich niemand lesen?am 18.02.2022 | 18:37
Es heißt unter 3 Stunden "TÄGLICH"! Wenn man es also endlich einmal richtig verstehen möchte, ist es durchaus möglich, an einigen Tagen in der Woche auch drei Stunden oder sogar mir zu arbeiten. Das ist genaues Lesen, nichts anderes. Und erst recht nicht das, was hier immer verbreitet wird.
DTHam 19.02.2022 | 08:32
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Der andere schafft es gerade nur ein einzigen Tag, arbeitet aber an dem Tag 4 Stunden.
...wobei wir konkret beim Thema sind: DAS ist eben nicht regelmäßig an _5 Tagen in der Woche_ ...da kann er auch den 1 Tag volle Pulle, ohne damit wieder als allgemein arbeitsmarkfähig zu gelten und seine EMRT zu 'gefährden'
Wolfgang hat es sehr gut beschrieben. Wobei ich persönlich weder Experte bin, noch in diesem Bereich Fachwissen oder irgendwelche Erfahrungswerte habe. Es ist einfach nur mein Bauchgefühl und mein subjektives Rechtsempfinden. Für mich wäre es aus diesen Gründen eben nicht nachvollziehbar, warum in dem von mir erdachten Fall, diesem Erwerbsminderungsrentner, der gerade mal die Leistungsfähigkeit für nur noch einen Tag hat, diese zu entziehen, weil er an diesem einzigen Tag mehr als 3 Stunden arbeitet. Im Gegensatz zum dem anderen erdachten Fall, der Erwerbsminderungsrentner der jeden Tag in der Woche 5 Tage am Stück 2 dreiviertel Stunden arbeitet, wäre dieser ja weniger Leistungsfähig. Aber wie oben schon geschrieben, dass wäre nur wie ich es subjektiv gerecht empfinden würde. Wäre dieser Fall echt und ein User würde genau diese Frage hier im Forum stellen: "Ich arbeite nur ein einzigen Tag aber an diesen mehr als 3 Stunden, muss ich mir hier Sorgen machen" So könnte ich diesen ehrlicherweise auch nicht beruhigen, selbst wenn ich es persönlich anders sehe, aber man weiß ja nie wer auf der anderen Seite sitzt der dass dann zu beurteilen und zu entscheiden hat.
Mal das Hirn einschaltenam 19.02.2022 | 07:47
Zitat von Falsch gedacht! anzeigenausblenden
und Sie hören mal besser auf zu schreiben, respektive lernen Sie erstmal zu denken und richtig zu lesen. Die Beurteilung ob jemand als Erwerbsgemindert festgestellt wird, obliegt selbstverständlich der medizinischen Abteilung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Wenn diese dann bei jemanden "medizinisch" festgestellt wurde und dieser "Jemand" danach darüber nachdenkt einen Minijob nachzugehen und diesen an seine zuständige Rentenversicherung meldet, sitzt sehr wohl der jeweils zuständige Sachbearbeiter mit im Boot bei der Entscheidung wie jetzt weiter verfahren wird in so einem Fall wie dieser User "DTH" beschrieben hat.
Siehe hieram 19.02.2022 | 10:13
Zitat von DTH anzeigenausblenden
DTH schrieb

Der andere schafft es gerade nur ein einzigen Tag, arbeitet aber an dem Tag 4 Stunden.[/quote]

...wobei wir konkret beim Thema sind: DAS ist eben nicht regelmäßig an _5 Tagen in der Woche_ ...da kann er auch den 1 Tag volle Pulle, ohne damit wieder als allgemein arbeitsmarkfähig zu gelten und seine EMRT zu 'gefährden'

[/quote]

Wolfgang hat es sehr gut beschrieben.

Wobei ich persönlich weder Experte bin, noch in diesem Bereich Fachwissen oder irgendwelche Erfahrungswerte habe.

Es ist einfach nur mein Bauchgefühl und mein subjektives Rechtsempfinden.

Für mich wäre es aus diesen Gründen eben nicht nachvollziehbar, warum in dem von mir erdachten Fall, diesem Erwerbsminderungsrentner, der gerade mal die Leistungsfähigkeit für nur noch einen Tag hat, diese zu entziehen, weil er an diesem einzigen Tag mehr als 3 Stunden arbeitet.

Im Gegensatz zum dem anderen erdachten Fall, der Erwerbsminderungsrentner der jeden Tag in der Woche 5 Tage am Stück 2 dreiviertel Stunden arbeitet, wäre dieser ja weniger Leistungsfähig.

Aber wie oben schon geschrieben, dass wäre nur wie ich es subjektiv gerecht empfinden würde.

Wäre dieser Fall echt und ein User würde genau diese Frage hier im Forum stellen:

"Ich arbeite nur ein einzigen Tag aber an diesen mehr als 3 Stunden, muss ich mir hier Sorgen machen"

So könnte ich diesen ehrlicherweise auch nicht beruhigen, selbst wenn ich es persönlich anders sehe, aber man weiß ja nie wer auf der anderen Seite sitzt der dass dann zu beurteilen und zu entscheiden hat.

Und selbst das würde nicht die gewünschte Antwort bringen, da auch die Tätigkeit eine Rolle spielen kann.
Siehe hieram 19.02.2022 | 10:43
Zitat von Siehe hier (das Original) anzeigenausblenden
Und selbst das würde nicht die gewünschte Antwort bringen, da auch die Tätigkeit eine Rolle spielen kann.
Von dieser Äußerung distanziere ich mich, denn sie stammt nicht von mir und ist auch nicht meine Meinung
Ist denke ich unerheblich ob Sie sich von irgendwelchen Einträgen hier distanzieren. Letztendlich zählen die Informationen und Antworten von verantwortlichen Stellen der DRV und nicht von Forenbeiträgen welche hier getätigt werden.
Siehe hier (das Original)am 19.02.2022 | 10:27
Wäre dieser Fall echt und ein User würde genau diese Frage hier im Forum stellen: "Ich arbeite nur ein einzigen Tag aber an diesen mehr als 3 Stunden, muss ich mir hier Sorgen machen"
Und selbst das würde nicht die gewünschte Antwort bringen, da auch die Tätigkeit eine Rolle spielen kann.
Von dieser Äußerung distanziere ich mich, denn sie stammt nicht von mir und ist auch nicht meine Meinung
DTHam 19.02.2022 | 11:00
dass ist wirklich ein Problem hier im Forum, dass man sich nicht einmal registriert und dann mit seinem gewählten Usernamen schreibt, sondern man den Namen jedesmal auch neu wählen kann. Die andere Variante wäre besser. Die Stammuser wie Wolfgang, Siehe hier, KSC etc.. sind zwar auch nicht davon geschützt, dass irgendwelche Deppen ihre Namen missbrauchen, aber wenn man regelmäßig hier mitliest erkennt man schon das Original. Am meisten regen mich hier eh die paar User auf, die sich immer anlaßbezogene Namen geben wie z.B. "im Kreis drehen" "mal darüber nachdenken" "Fragen über Fragen" und dann ihren geistigen Müll zum besten geben und meinen, dass sie besonders witzig wären. Deswegen Daumen nach oben für die Stammuser wie Wolfgang, KSC, Siehe hier etc.. die es nötig haben sich ständig andere Namen zu geben.
Siehe hieram 19.02.2022 | 11:12
Deswegen Daumen nach oben für die Stammuser wie Wolfgang, KSC, Siehe hier etc.. die es nötig haben sich ständig andere Namen zu geben.
Da fehlt ein "NICHT" es soll natürlich heißen, "die es NICHT" nötig haben...."
Ja, es stört das mein Name immer wieder von "Siehe hier" mit Zusätzen verwendet wird.
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