Hallo Der Genaue,
Sie haben eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt bekommen, weil der Sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Sie nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Wenn Sie nun eine Beschäftigung aufnehmen und mehr als drei Stunden am Tag arbeiten, kann das entweder heißen, dass ihr Gesundheitszustand sich so weit gebessert hat (und damit ein Wegfall der Rente geprüft werden muss) oder aber dass Sie trotz unverändertem Gesundheitszustand mehr arbeiten, als Sie eigentlich können (dAs nennt sich "auf Kosten der Restgesundheit"; dann bleibt es beim Anspruch und es wird nur die Hinzuverdienstgrenze geprüft). Ob es bei einer geringfügigen Tätigkeit eine entsprechende Prüfung Ihres Rententrägers geben wird und wenn ja, wie das Ergebnis wäre, kann ich leider nicht vorhersagen.