Hallo Maria Stein,
das Pflegegeld, welches Sie von Ihrer pflegebedürftigen Mutter bekommen, ist nach der gesetzlichen Regelung ausdrücklich kein Hinzuverdienst - Ihre EM-Rente wird also nicht gekürzt. Die Versicherungszeiten für die Pflege werden bei der späteren Altersrente berücksichtigt. Negative Auswirkungen sind nach meiner Einschätzung nicht denkbar, da die Altersrente immer mindestens so hoch gezahlt wird, wie die zuvor bezogene EM-Rente.
Ich kann allerdings nicht ganz ausschließen, dass die Aufnahme der Pflegetätigkeit für Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger ein Anlass sein könnte, Ihr Leistungsvermögen zu überprüfen - schließlich kommt diese "Tätigkeit" zu Ihrer selbständigen Tätigkeit hinzu. Solange sich an Ihren gesundheitlichen Einschränkungen jedoch nichts geändert hat, sollte es keine Probleme geben.