Hallo Jandinia,
die Gesetzeslage ist weiterhin unverändert. Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, kann nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht nicht erwerbsunfähig sein. Deshalb besteht für selbständig erwerbstätige Versicherte grundsätzlich kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, selbst wenn aus medizinischer Sicht die Annahme von Erwerbsunfähigkeit gerechtfertigt wäre. Dies ist unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Da ein Selbständiger nach neuem Recht jedoch voll erwerbsgemindert sein kann, sollte in begründeten Fällen geprüft werden, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann.