Guten Tag,
wenn Sie mindestens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, könnte ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes bestehen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann im Rahmen dieses Forums nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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