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Volle EURente befristet und dann?

von selina08.03.2008 | 08:22
1026 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich bekomme bis Okt.08 EU Rente, mein Arbeitsplatz besteht noch. Schwerbehinert50%. Nun meine Frage.Würde gerne wieder arbeiten,jedoch nicht am alten Arbeitsplatz. Wenn ich versuche zu arbeiten und es geht gesundheitlich doch nicht, was passiert dann? Bekomme ich weiterhin Rente oder falle ich in HarzIV? Kann ich sowas wie eine praktische Arbeitsprüfung machen, inder ich sehe wieviel oder was ich überhaupt noch arbeiten kann? Für Eure Hilfe wär ich sehr dankbar. MfG Selina

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.03.2008 | 15:28

Sehr geehrte Selina,

nach Ihrer Schilderung möchten Sie gerne wieder arbeiten gehen. Das Arbeitsverhältnis besteht noch. Ihren bisherigen Arbeitsplatz können Sie aber nicht mehr bewältigen. Meiner Ansicht nach ist das eine widersprüchliche Aussage.

Bevor Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen, klären Sie bitte zuerst ab, wie es mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis jetzt weitergehen kann. Gibt es vielleicht einen gleichwertigen Arbeitsplatz, der Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerecht wird? Hier gibt es durchaus unterstützende Elemente. Meines Erachtens macht die Aufnahme einer Beschäftigung auch nur dann Sinn, wenn Sie diese über einen längeren Zeitraum ausüben können.

Andernfalls wäre der Antrag auf Weitergewährung der Rente wohl der bessere Weg. Wenn die Rente wider erwarten nicht weiter gewährt wird, könnten Sie sich durchaus bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld im Rahmen der Gesetze erhalten. (Soweit ich weiß, müssen Sie sich drei Monate vor Wegfall der Zeitrente ohnehin dort melden).

Welchen Weg Sie letztendlich einschlagen, müssen Sie selbst entscheiden.

Zur Abklärung weiterer Fragen können Sie vorsorglich einen Termin bei einem Rehaberater in einer der zahlreichen gemeinsamen Servicestellen vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Servicestelle können Sie unter dem Link " www.reha-servicestellen.de" ermitteln.

3 Antworten

dirkam 08.03.2008 | 09:27
Sie könnten bei Ihrer Rentenversicherung eine Maßnahme zur "Teilhabe am Arbeitsleben" bzw eine Arbeitserprobung beantragen.
Antoniusam 08.03.2008 | 13:38
Und wenn die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich war, ist die Rente futsch ! MfG
dirkam 10.03.2008 | 22:16
Das ist richtig. Und wenn die Maßnahme ergibt, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht möglich ist, ist dies die beste Grundlage für eine Neubewilligung Das Risiko bleibt und ist hoch. . .
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