Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle Krankenkassebeiträge auf Betriebsrente

von Karin Noll18.05.2016 | 19:42
2999 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wie hoch sind die Abzüge Kranken u Pflegekasse auf die Betriebsrente, in meinem Fall AOK Hessen, verh. Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Karin Noll,

Sie sollten sich an die AOK Hessen als Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wenden. Denn nur dort können Sie Ihre Fragen zur Beitragspflicht Ihrer Betriebsrente verbindlich klären lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

23 Antworten

Herz1952am 18.05.2016 | 20:01
Für Betriebsrenten müssen die vollen Beiträge zur KV/SV selbst getragen werden. Den Satz erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse oder googeln die AOK Hessen.
W*lfgangam 18.05.2016 | 20:09
Nachtrag: Pflegeversicherung 2,35 % mit Elterneigenschaft 2,60 % ohne Elterneigenschaft also grob zusammen 18 % Gruß w.
W*lfgangam 18.05.2016 | 20:07
Hallo Karin Noll, Sie werden doch wohl noch die Web-Site der AOK Hessen finden ;-) https://hessen.aok.de/mitgliedschaft-tarife/beitraegebeitragssae… ...die Seite ist in meinen normalen Augen allerdings sehr 'gewöhnungsbedürftig' - und der Zusatzbeitrag wird mir für mein Bundesland angezeigt, obwohl ich eigentlich auf der Hessen-Seite bin. Eine Kurzübersicht finden Sie auch hier: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenka… Der Familienstand ist bei einer Pflichtmitgliedschaft unbedeutend. Gruß w.
Schorscham 18.05.2016 | 20:19
Liegt Ihre Betriebsrente denn über 125 Euro pro Monat? Falls nicht, fällt sie unter die sogenannte Bagatellgrenze und wäre NICHT beitragspflichtig: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.ph… MfG
Karin Nollam 18.05.2016 | 20:13
Danke für die Auskunft, ich könnte heulen mein Mann hat recht.
Karin Nollam 18.05.2016 | 20:21
Nein ca. 300 Euro Brutto
Rudolf Schockam 18.05.2016 | 22:52
Es gehört sicherlich nicht hierher, aber denken Sie daran, verehrte Frau Noll, bei der nächsten bedeutenderen Wahl nicht unbedingt eine Partei zu wählen, die uns diese Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrenten eingebrockt haben. Vielleicht überlegen es sich die Politiker dann nochmal. Sie könnten doch ca. 54 Euro im Monat mehr doch sicherlich auch gebrauchen?
Benno R.am 18.05.2016 | 23:37
Zitat von Rudolf Schock anzeigenausblenden
Was wir aber ganz bestimmt nicht gebrauchen können, sind gefährliche und naive Traumtänzer-Politiker von AfD oder Linkspartei. Die einen können nur "Ausländer raus" brüllen und die anderen wollen "Null Bock auf Arbeit-Typen" mit einem traumhaften "Bedingungslosen Grundeinkommen" finanziell genauso gut absichern, wie fleißige Arbeitnehmer, die jahrzehntelang horrende Beiträge in die Steuer- und Sozialkassen eingezahlt haben. Auf Beides kann unsere Staat sehr gut verzichten! Gruß
Lisam 19.05.2016 | 00:01
Ohja, bei etlichen politischen Themen sollte man die Kirche im Dorf lassen. Keine Partei wirft nur mit rosa Plüschkissen um sich und macht nur das Beste für das gemeine Fußvolk. Egal welche Partei, jede schaut wie Sie Ihre Erhöhung der Diäten oder der teilweise echt krassen "Pensionen" finanziert bekommt. Ob Sie nun Beiträge/Steuern/Irgendwas erhöhen, die dummen sind immer wir.
Karin Nollam 19.05.2016 | 11:11
Ja das ist so, SPD werde ich bestimmt nie mehr wählen. Auch in Report Mainz, schlechtere Gesetze bei ALG 2, Die Nahles hat von Armut keine Ahnung.
Schorscham 19.05.2016 | 13:50
Dieser Report-Beitrag war ziemlich oberflächlich und fehlerhaft. Es ist den Redakteuren garantiert gelungen, die Betroffenen mit diesem Beitrag extrem zu verunsichern ohne überhaupt verständlich zu erklären, worum es in Wirklichkeit überhaupt geht. Wer sich etwas genauer mit den geplanten Änderungen beschäftigt, wird vergeblich nach irgendwelchen nennenswerten Verschlechterungen für "Hartz4-Bezieher" suchen. MfG
Werner Sch.am 19.05.2016 | 14:07
Auch in Report Mainz, schlechtere Gesetze bei ALG 2, Die Nahles hat von Armut keine Ahnung.
Dieser Report-Beitrag war ziemlich oberflächlich und fehlerhaft. Es ist den Redakteuren garantiert gelungen, die Betroffenen mit diesem Beitrag extrem zu verunsichern ohne überhaupt verständlich zu erklären, worum es in Wirklichkeit überhaupt geht. Wer sich etwas genauer mit den geplanten Änderungen beschäftigt, wird vergeblich nach irgendwelchen nennenswerten Verschlechterungen für "Hartz4-Bezieher" suchen. MfG,
Der Beitrag von Report war verständlich und genau wiedergegeben, wie meistens von Report. Wer sich etwas genau mit ihren Beiträgen hier beschäftigt, Herr Schorsch, wundert sich nicht über ihre Auffassung bzw. Nachricht, liegt diese doch voll auf der Ebene ihrer politischer Einstellung, die wenig für eine objektive Beurteilung des politischen Geschehens geeignet ist.
Benno R.am 19.05.2016 | 14:35
Zitat von Werner Sch. anzeigenausblenden
Werner Sch. schrieb

Der Beitrag von Report war verständlich und genau wiedergegeben, wie meistens von Report.

[/quote]

Der Beitrag war unterstes Bildzeitungs-Niveau!

Geändert werden soll § 40 SGB II, der die Anwendung des § 44 SGB X für das SGB II regelt.

Guckt man in den Gesetzesentwurf, wird § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II aufgehoben. Neu hinzu kommen die Abs. 3 bis 5.

Was folgt daraus: Der bisherige § 40 Abs. 1 SGB II bleibt UNVERÄNDERT und damit auch die Anwendbarkeit des § 44 SGB X (mit der Modifikation, dass die Jahresfrist gilt).

Was aktuell noch durch Verweis in das SGB III geregelt ist (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II) wird jetzt direkt im SGB II geregelt. Das hat den Hintergrund, dass das BSG in seiner Auslegung die Anwendbarkeit von insbesondere § 330 SGB III so extrem eng fasst, dass er faktisch gar nicht anwendbar ist. Das ist im einzelnen kompliziert. § 330 soll (verkürzt dargestellt) nur anwendbar sein, wenn alle Agenturen für Arbeit (also 438 Jobcenter) bundesweit eine einheitliche Auslegung fahren. Weicht nur eines ab (bewusst oder unbewusst) ist § 330 nach BSG-Lesart nicht anwendbar. Die neuen § 40 Abs. 3 bis 5 SGB II sollen das Merkmal "Einheitlich" nur auf den jeweiligen Träger beziehen. Wie gesagt, es ist frickelig, den Regelungsgegenstand überhaupt zu verstehen.

ABER: § 40 Abs. 1 SGB II bleibt. Damit wird der Überprüfungsantrag nicht angetastet. Nochmal: § 40 ABSATZ EINS BLEIBT UNVERÄNDERT.

Die Information von Report ist gänzlich falsch. Es wurde nur ein winziger Ausschnitt aus dem SGB III in das SGB II direkt implementiert. Dies betrifft die Fälle, in denen § 44 SGB X "nur" deswegen erfolgreich ist, weil das BSG später seine ständige Rechtsprechung ändert oder das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig erklärt.

Der ganz normale Fall: Bescheid falsch, weil zu viel Einkommen angerechnet, Widerspruchsfrist verpasst usw. ist WEITERHIN überprüfbar WIE BISHER.

Noch Fragen?

Gruß

[/quote]

Benno R. ....versucht n`abgerissenes Bein mit nem Heftpflaster zu verbinden. Lustig

Der Beitrag war unterstes Bildzeitungs-Niveau! Geändert werden soll § 40 SGB II, der die Anwendung des § 44 SGB X für das SGB II regelt. Guckt man in den Gesetzesentwurf, wird § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II aufgehoben. Neu hinzu kommen die Abs. 3 bis 5. Was folgt daraus: Der bisherige § 40 Abs. 1 SGB II bleibt UNVERÄNDERT und damit auch die Anwendbarkeit des § 44 SGB X (mit der Modifikation, dass die Jahresfrist gilt). Was aktuell noch durch Verweis in das SGB III geregelt ist (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II) wird jetzt direkt im SGB II geregelt. Das hat den Hintergrund, dass das BSG in seiner Auslegung die Anwendbarkeit von insbesondere § 330 SGB III so extrem eng fasst, dass er faktisch gar nicht anwendbar ist. Das ist im einzelnen kompliziert. § 330 soll (verkürzt dargestellt) nur anwendbar sein, wenn alle Agenturen für Arbeit (also 438 Jobcenter) bundesweit eine einheitliche Auslegung fahren. Weicht nur eines ab (bewusst oder unbewusst) ist § 330 nach BSG-Lesart nicht anwendbar. Die neuen § 40 Abs. 3 bis 5 SGB II sollen das Merkmal "Einheitlich" nur auf den jeweiligen Träger beziehen. Wie gesagt, es ist frickelig, den Regelungsgegenstand überhaupt zu verstehen. ABER: § 40 Abs. 1 SGB II bleibt. Damit wird der Überprüfungsantrag nicht angetastet. Nochmal: § 40 ABSATZ EINS BLEIBT UNVERÄNDERT. Die Information von Report ist gänzlich falsch. Es wurde nur ein winziger Ausschnitt aus dem SGB III in das SGB II direkt implementiert. Dies betrifft die Fälle, in denen § 44 SGB X "nur" deswegen erfolgreich ist, weil das BSG später seine ständige Rechtsprechung ändert oder das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig erklärt. Der ganz normale Fall: Bescheid falsch, weil zu viel Einkommen angerechnet, Widerspruchsfrist verpasst usw. ist WEITERHIN überprüfbar WIE BISHER. Noch Fragen? Gruß
Herz1952am 19.05.2016 | 16:42
Hallo Karin Noll, bei 300 Euro ist unterliegt der gesamt Betrag der KV-Beitragspflicht. Der Betrag von z.Zt. 125 Euro ist nur eine Freigrenze, d.h., wenn dieser Betrag auch nur um 1 Euro überschritten wird ist der volle Betrag KV-pflichtig. Genaueres im folgenden Link: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.ph…
Herz1952am 19.05.2016 | 17:04
Hallo Benno R., irgendwie erinnert mich das ganze an ein Gesetz, das besagte, dass Einmalzahlungen nicht in Lohnersatzleistungen einzurechnen sind (Krankengeld, Arbeitslosengeld). Aufgrund eines Spruches des BVerfG musste dies geändert werden. Es wurde auch geändert, aber in der Weise, dass kein praktischer Fall möglich war. Erst nach einer erneuten "Rüge" des BVerfG wurde das Gesetz so modifiziert, dass Einmalzahlungen bei Lohnersatzleistungen berücksichtigt wurde. Das ganze zieht sich aber über alle Bereiche. Die Rechte des einzelnen werden verständlich und konkret nicht veröffentlicht. Ich habe das im Patientenrecht und in Bezug auf SGB V schon festgestellt. Es sieht so aus, dass man nicht will, dass Arbeitnehmer und Kranke und Arbeitslose ihre Rechte nicht kennen sollen. Wenn diese Klientel auf ihr Recht verzichtet, ist dies wiederum rechtskonform.
Vor der Renteam 19.05.2016 | 18:58
Sehr geehrte Frau Noll, sie hätten sich eben des Öfteren um ihre Angelegenheiten kümmern sollen! Bitte verstehen sie das nicht falsch! Das ganze Procedere ähnelt doch dem Versorgerwechsel in der Energiebereitstellung. Warum? Viele Bürger sind zu bequem, öfters die Tarife zu vergleichen. Man müsste ja einige Stunden investieren, den Versorger schriftlich kündigen etc. pp. Und versäumt man Fristen - ist mir auch schon passiert - dann zahlt man eben mehr. Hier - bei bAV, Betriebsrenten usw. - ist es seit Jahren (2004) bekannt, dass die vollen Krankenkassenbeiträge zur Anrechnung kommen. Schade, dass sie erst jetzt zu diesem Forum gefunden haben. Die Bagatellgrenzen wurden hier auch schon in früheren Jahren angesprochen. Da ist bei ihnen leider nix mehr zu "optimieren". Zu ihren Beiträgen: (AOK Hessen) Allg. Beitrag 15,7% - Pflege 2,35% (mit Kinder) = 18,05% von 300€ = 54,15€ Verbleiben immer noch ca. 246€. Das ist doch kein Grund zum Heulen! Besser 246€ von 300€ als keine zus. Bezüge. Da müssen sie eben in den sauren Apfel beissen. Andere wären froh, sie hätte diese Bezüge. @Schorsch: Die Minirenten in 2016 sind bei 2905€ der Bezugsgrösse 1/20=145,25€. Hilft der Fr. Noll auch nicht, da sie schon vor Jahren hätte "Optimieren" müssen. Gruss
Werner Sch.am 20.05.2016 | 21:05
Der Beitrag von Report war verständlich und genau wiedergegeben, wie meistens von Report.
Der Beitrag war unterstes Bildzeitungs-Niveau! Geändert werden soll § 40 SGB II, der die Anwendung des § 44 SGB X für das SGB II regelt. Guckt man in den Gesetzesentwurf, wird § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II aufgehoben. Neu hinzu kommen die Abs. 3 bis 5. Was folgt daraus: Der bisherige § 40 Abs. 1 SGB II bleibt UNVERÄNDERT und damit auch die Anwendbarkeit des § 44 SGB X (mit der Modifikation, dass die Jahresfrist gilt). Was aktuell noch durch Verweis in das SGB III geregelt ist (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II) wird jetzt direkt im SGB II geregelt. Das hat den Hintergrund, dass das BSG in seiner Auslegung die Anwendbarkeit von insbesondere § 330 SGB III so extrem eng fasst, dass er faktisch gar nicht anwendbar ist. Das ist im einzelnen kompliziert. § 330 soll (verkürzt dargestellt) nur anwendbar sein, wenn alle Agenturen für Arbeit (also 438 Jobcenter) bundesweit eine einheitliche Auslegung fahren. Weicht nur eines ab (bewusst oder unbewusst) ist § 330 nach BSG-Lesart nicht anwendbar. Die neuen § 40 Abs. 3 bis 5 SGB II sollen das Merkmal "Einheitlich" nur auf den jeweiligen Träger beziehen. Wie gesagt, es ist frickelig, den Regelungsgegenstand überhaupt zu verstehen. ABER: § 40 Abs. 1 SGB II bleibt. Damit wird der Überprüfungsantrag nicht angetastet. Nochmal: § 40 ABSATZ EINS BLEIBT UNVERÄNDERT. Die Information von Report ist gänzlich falsch. Es wurde nur ein winziger Ausschnitt aus dem SGB III in das SGB II direkt implementiert. Dies betrifft die Fälle, in denen § 44 SGB X "nur" deswegen erfolgreich ist, weil das BSG später seine ständige Rechtsprechung ändert oder das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig erklärt. Der ganz normale Fall: Bescheid falsch, weil zu viel Einkommen angerechnet, Widerspruchsfrist verpasst usw. ist WEITERHIN überprüfbar WIE BISHER. Noch Fragen? Gruß
Benno R. ....versucht n`abgerissenes Bein mit nem Heftpflaster zu verbinden. Lustig
Claudiaam 21.05.2016 | 04:02
Zitat von Werner Sch. anzeigenausblenden
Werner Sch. schrieb

Der Beitrag von Report war verständlich und genau wiedergegeben, wie meistens von Report.

[/quote]

Der Beitrag war unterstes Bildzeitungs-Niveau!

Geändert werden soll § 40 SGB II, der die Anwendung des § 44 SGB X für das SGB II regelt.

Guckt man in den Gesetzesentwurf, wird § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II aufgehoben. Neu hinzu kommen die Abs. 3 bis 5.

Was folgt daraus: Der bisherige § 40 Abs. 1 SGB II bleibt UNVERÄNDERT und damit auch die Anwendbarkeit des § 44 SGB X (mit der Modifikation, dass die Jahresfrist gilt).

Was aktuell noch durch Verweis in das SGB III geregelt ist (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II) wird jetzt direkt im SGB II geregelt. Das hat den Hintergrund, dass das BSG in seiner Auslegung die Anwendbarkeit von insbesondere § 330 SGB III so extrem eng fasst, dass er faktisch gar nicht anwendbar ist. Das ist im einzelnen kompliziert. § 330 soll (verkürzt dargestellt) nur anwendbar sein, wenn alle Agenturen für Arbeit (also 438 Jobcenter) bundesweit eine einheitliche Auslegung fahren. Weicht nur eines ab (bewusst oder unbewusst) ist § 330 nach BSG-Lesart nicht anwendbar. Die neuen § 40 Abs. 3 bis 5 SGB II sollen das Merkmal "Einheitlich" nur auf den jeweiligen Träger beziehen. Wie gesagt, es ist frickelig, den Regelungsgegenstand überhaupt zu verstehen.

ABER: § 40 Abs. 1 SGB II bleibt. Damit wird der Überprüfungsantrag nicht angetastet. Nochmal: § 40 ABSATZ EINS BLEIBT UNVERÄNDERT.

Die Information von Report ist gänzlich falsch. Es wurde nur ein winziger Ausschnitt aus dem SGB III in das SGB II direkt implementiert. Dies betrifft die Fälle, in denen § 44 SGB X "nur" deswegen erfolgreich ist, weil das BSG später seine ständige Rechtsprechung ändert oder das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig erklärt.

Der ganz normale Fall: Bescheid falsch, weil zu viel Einkommen angerechnet, Widerspruchsfrist verpasst usw. ist WEITERHIN überprüfbar WIE BISHER.

Noch Fragen?

Gruß

[/quote]

Benno R. ....versucht n`abgerissenes Bein mit nem Heftpflaster zu verbinden. Lustig

Der Report-Bericht war schlicht falsch. Im Bereich des Überprüfungsantrages werden lediglich die durch Verweis in das SGB III ausgelagerten Konstellationen (die es also heute schon gibt), in das SGB II "reingeholt". Der normale Anwendungsfall der verpassten Widerspruchsfrist bleibt unverändert. Um das zu begreifen, müsste man zunächst den Gesetzesentwurf lesen und verstehen können!
Benno R.am 21.05.2016 | 03:18
Zitat von Werner Sch. anzeigenausblenden
Werner Sch. schrieb

Der Beitrag von Report war verständlich und genau wiedergegeben, wie meistens von Report.

[/quote]

Der Beitrag war unterstes Bildzeitungs-Niveau!

Geändert werden soll § 40 SGB II, der die Anwendung des § 44 SGB X für das SGB II regelt.

Guckt man in den Gesetzesentwurf, wird § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II aufgehoben. Neu hinzu kommen die Abs. 3 bis 5.

Was folgt daraus: Der bisherige § 40 Abs. 1 SGB II bleibt UNVERÄNDERT und damit auch die Anwendbarkeit des § 44 SGB X (mit der Modifikation, dass die Jahresfrist gilt).

Was aktuell noch durch Verweis in das SGB III geregelt ist (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II) wird jetzt direkt im SGB II geregelt. Das hat den Hintergrund, dass das BSG in seiner Auslegung die Anwendbarkeit von insbesondere § 330 SGB III so extrem eng fasst, dass er faktisch gar nicht anwendbar ist. Das ist im einzelnen kompliziert. § 330 soll (verkürzt dargestellt) nur anwendbar sein, wenn alle Agenturen für Arbeit (also 438 Jobcenter) bundesweit eine einheitliche Auslegung fahren. Weicht nur eines ab (bewusst oder unbewusst) ist § 330 nach BSG-Lesart nicht anwendbar. Die neuen § 40 Abs. 3 bis 5 SGB II sollen das Merkmal "Einheitlich" nur auf den jeweiligen Träger beziehen. Wie gesagt, es ist frickelig, den Regelungsgegenstand überhaupt zu verstehen.

ABER: § 40 Abs. 1 SGB II bleibt. Damit wird der Überprüfungsantrag nicht angetastet. Nochmal: § 40 ABSATZ EINS BLEIBT UNVERÄNDERT.

Die Information von Report ist gänzlich falsch. Es wurde nur ein winziger Ausschnitt aus dem SGB III in das SGB II direkt implementiert. Dies betrifft die Fälle, in denen § 44 SGB X "nur" deswegen erfolgreich ist, weil das BSG später seine ständige Rechtsprechung ändert oder das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig erklärt.

Der ganz normale Fall: Bescheid falsch, weil zu viel Einkommen angerechnet, Widerspruchsfrist verpasst usw. ist WEITERHIN überprüfbar WIE BISHER.

Noch Fragen?

Gruß

[/quote]

Benno R. ....versucht n`abgerissenes Bein mit nem Heftpflaster zu verbinden. Lustig

Welches "abgerissene Bein" meinen Sie? Gruß
M. Musteram 21.05.2016 | 14:10
Wie kann es unter einer SPD Ministerin zu so einem Gesetz kommen? - Ich halte es für wenig plausibel den für die Vorbereitung des Gesetzes Zuständigen grobe Unfähigkeit bei gleichzeitig guten Absichten zu unterstellen. Ebenso unwahrscheinlich und unglaubwürdig ist die vorgeschobene „Vereinfachung“. Finanzielle Motive, also schamlose Einsparungen auf Kosten der Ärmsten und Wehrlosen sind ein mögliches aber vermutlich nachrangiges und nebensächliches Motiv. Auch die fortschreitende Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips ist vermutlich nur ein Nebeneffekt, der aber von fast allen Politikern der Bundesregierung seit Jahren immer gerne vorangetrieben wird. Das Hauptmotiv ist aber vermutlich ein tiefer, intensiver, lang anhaltender pathologischer Hass auf die deutschen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auf die Hälfte, die am wenigsten von Allem hat, sei es Geld, Bildung, Chancen, Gesundheit oder politischer Einfluss. Ich meine das ernst. Verachtung und Hass, nicht spontan und unüberlegt, sondern vorsätzlich, hinterhältig, scheinheilig, niederträchtig und verbittert. Die Beziehung der deutschen Politiker zum Volk ist schwer gestört. Die SPD hat dabei den weitesten Weg zurückgelegt, die größte Entfernung von ihrer lange zurückliegenden Nähe zu den Bürgern bis zu ihrer jetzigen bürgerfeindlichen Position. Macht sie jetzt Gesetzte um sich an den „treulosen Bürgern“ zu rächen? Leider kann ich bei keiner Partei mehr erkennen, dass sie die Interessen der benachteiligten Mehrheit der Bevölkerung vertritt (schon gar nicht bei den Rechten).
Claudiaam 21.05.2016 | 14:29
Zitat von M. Muster anzeigenausblenden
M. Muster schrieb

Wie kann es unter einer SPD Ministerin zu so einem Gesetz kommen? - Ich halte es für wenig plausibel den für die Vorbereitung des Gesetzes Zuständigen grobe Unfähigkeit bei gleichzeitig guten Absichten zu unterstellen. Ebenso unwahrscheinlich und unglaubwürdig ist die vorgeschobene „Vereinfachung“. Finanzielle Motive, also schamlose Einsparungen auf Kosten der Ärmsten und Wehrlosen sind ein mögliches aber vermutlich nachrangiges und nebensächliches Motiv.

Auch die fortschreitende Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips ist vermutlich nur ein Nebeneffekt, der aber von fast allen Politikern der Bundesregierung seit Jahren immer gerne vorangetrieben wird.

Das Hauptmotiv ist aber vermutlich ein tiefer, intensiver, lang anhaltender pathologischer Hass auf die deutschen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auf die Hälfte, die am wenigsten von Allem hat, sei es Geld, Bildung, Chancen, Gesundheit oder politischer Einfluss. Ich meine das ernst.

Verachtung und Hass, nicht spontan und unüberlegt, sondern vorsätzlich, hinterhältig, scheinheilig, niederträchtig und verbittert. Die Beziehung der deutschen Politiker zum Volk ist schwer gestört. Die SPD hat dabei den weitesten Weg zurückgelegt, die größte Entfernung von ihrer lange zurückliegenden Nähe zu den Bürgern bis zu ihrer jetzigen bürgerfeindlichen Position. Macht sie jetzt Gesetzte um sich an den „treulosen Bürgern“ zu rächen? Leider kann ich bei keiner Partei mehr erkennen, dass sie die Interessen der benachteiligten Mehrheit der Bevölkerung vertritt (schon gar nicht bei den Rechten).

Stimmt! Und überall sind Kameras und Mikrofone versteckt, damit die bösen Politiker genau mitbekommen wie oft Sie Ihre Notdurft verrichten. Haben Sie schon alles abgesucht? Die modernen Mikrofone und Kameras sind so winzig, dass sie in ein Schlüsselloch passen. ;-) (Vor Drohnen und Richtmikrofonen mit enormer Reichweite sollten Sie sich auch in Acht nehmen!);-) DANKE, ich habe selten so gelacht.......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026