Grundsätzlich würden Sie dann die Rente in Höhe von drei Vierteln erhalten.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder weniger verdienen und die Hinzuverdienstgrenze für die volle Rente einhalten, erhalten Sie (wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin vorliegen) wieder die höhere Rente.
Besonderheiten sind zu beachten, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden.