Hallo Mark Question,
die gesetzlichen Regelungen zum Thema Hinzuverdienst und Anrechnungen von Zahlungen finden Sie im § 96a SGV VI in Verbindung mit § 18a SGB IV.
[Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html oder andere Versorgungsleistungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen und daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Sobald Ihnen der Rentenbescheid vorliegt und Sie Regelungen mit Ihrem Arbeitgeber treffen, können Sie sich gerne nochmal mit gezielten Fragen dazu an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden. Die Rufnummer lautet:
0800 1000 4800
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wissen Sie den schon das sie rente bekommen? Wenn sie den Vertrag annehmen und die Rente nicht bekommen,sind sie Arbeitslos.
Hallo Mark,
bei der Prüfung der Erwerbsminderungsrenten wird unterschieden, ob man noch mehr als 6 Stunden, 3 bis 6 Stunden oder unter 3 Stunden pro Tag unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Bei unter 3 Stunden gibt es die volle Rente, bei 3 bis 6 die teilweise Rente und bei mehr als 6 gibt es keine Rente.
Wenn man allerdings zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, aber ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz steht Ihnen nicht zur Verfügung und es gibt solche Jobs auch nicht in nennenswerter Zahl in Ihrer Region, gibt es bis eine volle Rente als sogenannte Arbeitsmarktrente.
Wenn Sie also spekulativ zwischen 3 bis 6 Stunden arbeiten könnten, wird bei Ihrem letzten Arbeitgeber angefragt, ob der Ihnen aus gesetzlichen, tarifvertraglichen oder anderen Gründen den Wechsel in einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten könnte oder müsste. Wenn das so wäre, gäbe es keine Arbeitsmarktrente. Wenn Sie nun einen Aufhebungsvertrag abschließen, obwohl der Arbeitgeber Ihnen einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz hätte anbieten müssen, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung keine Arbeitsmarktrente, weil Sie die Aufgabe des leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz selbst verschuldet haben.
Auch könnten eventuell Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha) helfen, eine innerbetriebliche Umsetzung an einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Alles in allem ist kann man die Folgen eines Aufhebungsvertrages während eines noch offenen Rentenverfahrens nicht sicher abschätzen.
Vielleicht warten Sie einfach den Ausgang des Verfahrens ab und klären dann mit Ihrem Arbeitgeber, welche weiteren Schritte sinnvoll und möglich sind.
Merken Sie gar nicht, dass Sie in epischer Breite im Ergebnis nichts anderes gesagt haben, als Gerd und Floh im Ohr in aller Kürze?S Ändert sich etwas in der Auswirkung , wenn die volle/teilweise Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage erfolgt? Mark QuestionVielleicht warten Sie einfach den Ausgang des Verfahrens ab und klären dann mit Ihrem Arbeitgeber, welche weiteren Schritte sinnvoll und möglich sind.
Verstehe ich das richtig, Sie halten es für möglich, dass unter Freistellung eine Lohnfortzahlung und dazu eine Rente erfolgt?
Eine Teilrente vielleicht schon.Wie wirken sich - eine Freistellung unter Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers auf die Rentenzahlung wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung aus? Mark QuestionVerstehe ich das richtig, Sie halten es für möglich, dass unter Freistellung eine Lohnfortzahlung und dazu eine Rente erfolgt?
Sehr geehrte Damen und Herren des Experten-Team der Deutschen Rentenversicherung,
wie in meiner ursprünglich verfassten Anfrage zu entnehmen, sind meine Fragen bereits jetzt sehr gezielt!
Darum bitte ich sie erneut, mir diese zu beantworten.
Zwar haben sie mir einige Paragraphen genannt, deren Inhalt mir als Laie aber nicht ganz verständlich ist.
Besonders die Frage nach der Abfindung ist nach wie vor völlig offen.
Hierzu wünsche ich noch eine definitive Aussage. Die hier zu berücksichtigende Ausgangssituation habe ich oben bereits geschildert.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Mark Question
Die Frage der Abfindung hat mit dem Rentenrecht wenig zu tun.
Ich kann nur meine persönliche Erfahrungen wiedergeben.
Wenn Sie z.B. voll erwerbsgemindert sind, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel ohne Abfindung aufgelöst.
Der Weg über Abfindung, ALG1 mit Sperrzeit und dann EMR kann unter Umständen mehr Geld bedeuteten. Diesen Weg habe ich gewählt. Darüber wird sie aber kein Sozialleistungsträger beraten.
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