Hallo Demet,
die Auszahlung an eine bevollmächtigte Person in Deutschland ist möglich und kann im Antrag angegeben werden. Um die Auszahlung durchführen zu können, wird eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigt.
Die Antragsunterlagen hierzu finden Sie auf:
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung