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Vollrente

von Nia22.04.2008 | 08:43
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4 Antworten

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Seit 2001 beziehe ich die Regelaltersrente. Gibt es einen Unterschied zur Vollrente? Falls es keinen gibt,warum bezahle ich dennoch Krankenversicherungsbeiträge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Nia,

ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht so genau, worauf Sie hinaus wollen. Vielleicht verwechseln Sie das mit der Versicherungsfreiheit in der Renten(!!)versicherung, die bei Bezug einer Vollrente eintritt? Diese Regelung gibt es bei der KRankenversicherung nicht.

"Regelaltersrente" ist eine Rentenart, genauso wie "Frauenaltersrente" oder "Altersrente für Schwerbehinderte" etc.

Alle (Alters-)Rentenarten können als Vollrenten oder als Teilrenten bezogen werden. Bei Renten vor 65 ergibt sich die Teilrente meist aus dem Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze.

Da es bei Regelaltersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen gibt, gehe ich jedoch davon aus, dass Sie bereits die Vollrente erhalten (sonst hätten Sie irgendwann ausdrücklich sagen müssen "Ich will nur eine Teilrente"). Das ändert aber nichts an Ihrer KV-Pflicht.

3 Antworten

Schadeam 22.04.2008 | 08:53
Die Regelaltersrente wird einkommensunabhängig gezahlt und ist die volle Rente. Was Sie genau mit Vollrente meinen, erkenne ich nicht - mehr als die RegelAR ist aber nicht drin. Und KV Beiträge zahlen Sie, weil Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind. Dies hat unser Gestzgeber vor vielen Jahren "ganz einfach so" gesetzlich geregelt. (ich erinnere mich ganz dunkel an Zeiten, in denen Rentner keine KV Beiträge zahlen mussten, aber dies ist längst vorbei)
Wolfgang Amadeusam 22.04.2008 | 21:54
Hallo Nia, die Regelaltersrente ist eine Vollrente. Es ist aber zu unterschieden zwischen der Brutto-Vollrente und der Netto-Vollrente (so wie es z.B. auch Brutto-Löhne und Netto-Löhne). Die Brutto-Vollrente ist Deine Rente vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Netto-Vollrente ist Deine Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Ob dieser Betrag jedoch dann auch tatsächlich die Netto-Vollrente ist, hängt dann aber noch davon ab, ob man nicht auch später noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung Steuern nachzahlen muss. Dann würde die Netto-Vollrente noch niedriger werden. Ich kann Dich natürlich gut verstehen, auch ich wäre froh, wenn ich meinen Bruttoverdienst ausbezahlt bekommen würde. Aber irgendein böser Mensch muss sich in der Vergangenheit mal ausgedacht haben, dass es nicht so sein soll, und hat dann den Nettoverdienst erfunden.
Rosannaam 23.04.2008 | 10:38
Hallo Nia, ich hätte da mal eine Frage: Sind Sie nicht mehr krank und gehen Sie nicht mehr zum Arzt, seit Sie Rentnerin sind? Sie sind doch weiterhin krankenversichert. WER sollte denn Ihrer Meinung nach die Krankenkassenbeiträge bezahlen??? Denken Sie, der arbeitenden Bevölkerung gefällt es, dass von ihrem Bruttolohn u.a. die KV abgezogen wird? Also manche Leute haben Ideen... Sie erhalten immerhin die Hälfte des KV-Beitrags als Beitragszuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. MfG Rosanna.
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