Hallo Nia,
ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht so genau, worauf Sie hinaus wollen. Vielleicht verwechseln Sie das mit der Versicherungsfreiheit in der Renten(!!)versicherung, die bei Bezug einer Vollrente eintritt? Diese Regelung gibt es bei der KRankenversicherung nicht.
"Regelaltersrente" ist eine Rentenart, genauso wie "Frauenaltersrente" oder "Altersrente für Schwerbehinderte" etc.
Alle (Alters-)Rentenarten können als Vollrenten oder als Teilrenten bezogen werden. Bei Renten vor 65 ergibt sich die Teilrente meist aus dem Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze.
Da es bei Regelaltersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen gibt, gehe ich jedoch davon aus, dass Sie bereits die Vollrente erhalten (sonst hätten Sie irgendwann ausdrücklich sagen müssen "Ich will nur eine Teilrente"). Das ändert aber nichts an Ihrer KV-Pflicht.