Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sabine,
sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, kann die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen jederzeit beginnen, da Sie das notwendige Lebensalter (61 Jahre und 6 Monate) bereits erreicht haben. Beantragen können Sie diese Rente mit dem Formular R0110. In Ihrer Erwerbsminderungsrente sollte der Zuschlag für die Mütterrente enthalten sein. Dieser bleibt Ihnen auch in eine Folgerente erhalten.
Mit freundlichen Grüßen.
Ihr Expertenteam
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