Wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben, konnten Sie schon im Alter von 61 Jahren und 6 Monaten in eine maximal vorgezogene Schwerbehindertenrente wechseln. Sie könnten also dann jetzt sofort wechseln, wenn Sie das wollen.
Ohne 35 Jahre Wartezeit konnten/können Sie auch schon ab dem Alter von 63 wechseln.
Neue Abschläge kommen in beiden Fällen nicht hinzu.
Die sogenannte "Mütterrente" ist nur eine Rentenzuschlag. Den müssten Sie schon lange erhalten, weil diese Kinderzeiten normalerweise schon lange in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind. Sie können ja mal in Ihrem Rentenbescheid oder Versicherungslauf nachschauen.
Allgemeiner gilt:
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.
Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.
Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.
Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.
Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen.