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Vollrente bei teilweiser Erwerbsminderung

von HG5105.01.2007 | 15:02
2964 Ansichten
2 Antworten
Beziehe eine teilwiese Erwerbsminderungsrente.Arbeite noch 77% um die Hinzuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. Bin 51 Jahre und möchte jetzt wissen wie meine Vollrente aussieht wenn ich mit 63J (50%Schwerbehindert) in Vollrente gehe? Ist diese Vollrente kleiner als wenn ich 100% durgearbeitet hätte, und wieviel kleiner

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.01.2007 | 15:23

Voraussichtlich wird Ihre Altersrente geringer ausfallen, als wenn Sie voll weitergearbeitet hätten, weil eben auch nur aus 77 % und nicht aus 100 % Ihres bisherigen Verdienstes Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Auch ist nicht abzusehen, ob sich weitere Rechtsänderungen positiv oder negativ auf die Höhe Ihrer Rente auswirken.

So ist zum Beispiel im Entwurf eines RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vorgesehen, die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1956 um 10 Monate anzuheben. Wenn Sie Ihre Altersrente also ab Ihrem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen möchten, hätte die Hälfte Ihrer Rente einen Abschlag von 10 x 0,3 % = 3 %.

Es gibt jedoch sog. Besitzschutzregelungen, die Ihnen mindestens Ihre bisherigen Entgeltpunkte aus Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung garantieren, sodass die Altersrente mindestens doppelt so hoch wird wie Ihre bisherige Rente. Den Beitrag von "KSC" zu Ihrer Anfrage halte ich deshalb für unsachlich und unangebracht.

1 Antworten

KSCam 05.01.2007 | 16:00
fragen Sie doch bitte Wahrsager, Hellseher, Gott oder unsere lieben Politiker, wie Ihre Rente in 12 Jahren aussehen wird.
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