Voraussichtlich wird Ihre Altersrente geringer ausfallen, als wenn Sie voll weitergearbeitet hätten, weil eben auch nur aus 77 % und nicht aus 100 % Ihres bisherigen Verdienstes Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Auch ist nicht abzusehen, ob sich weitere Rechtsänderungen positiv oder negativ auf die Höhe Ihrer Rente auswirken.
So ist zum Beispiel im Entwurf eines RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vorgesehen, die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1956 um 10 Monate anzuheben. Wenn Sie Ihre Altersrente also ab Ihrem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen möchten, hätte die Hälfte Ihrer Rente einen Abschlag von 10 x 0,3 % = 3 %.
Es gibt jedoch sog. Besitzschutzregelungen, die Ihnen mindestens Ihre bisherigen Entgeltpunkte aus Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung garantieren, sodass die Altersrente mindestens doppelt so hoch wird wie Ihre bisherige Rente. Den Beitrag von "KSC" zu Ihrer Anfrage halte ich deshalb für unsachlich und unangebracht.
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