Hallo Ernst,
wenn Sie eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragen, muss die Pflegekasse für die Pflege Beiträge entrichten. Einmal jährlich zum 01.07. wird Ihre Rente dann unter Berücksichtigung dieser Beiträge des Vorjahres neu berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Teilrente nur für die Zukunft beantragt werden kann und damit frühestens ab dem Folgemonat Ihres Antrags Versicherungspflicht für Pflegebeiträge eintritt.
Über mögliche, gegebenenfalls nachteilige Auswirkungen durch den Bezug einer Teilrente in anderen Rechtsgebieten (z. B. betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung der Rentner, Steuer und Arbeitsrecht) sollten Sie sich ggf. vorher bei den jeweiligen Stellen informieren.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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