Guten Tag,
Ihre Krankenkasse wird für den im Bescheid genannten Zeitraum der Nachzahlung Ihrer Rente einen Erstattungsanspruch anmelden.
Dieser wird verrechnet. Bei den Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben, muss geklärt werden, inwieweit es sich um Hinzuverdienst neben dem Bezug Ihrer Rente handelt. § 96 a SGB VI findet hier Anwendung. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist dagegen in § 14 SGB IV geregelt.
Hallo Rente2024,
der Krankengeldbezug während der rückwirkend gezahlten Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Krankenversicherung als Erstattungsanspruch bei der Deutschen Rentenversicherung geltend gemacht und von uns abgerechnet. Bei gesetzlicher Krankenversicherung müssen Sie eventuelle Restbeträge nicht zurückzahlen.
Arbeitsentgelt während des Rentenbezugs wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und führt ab einer jährlichen Einkommensgrenze von 18558,75 EUR zu einer anteiligen Kürzung der Monatsrente. Eine Abfindung, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird ist kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und somit nicht anrechnungsfähig.
Sie müssen dem Rentenversicherungsträger sämtliche Einkünfte neben dem Rentenbezug melden. Wenn die Einkünfte vor der Abrechnung der entstandenen Rentennachzahlung bekannt sind, werden diese über die Nachzahlung angerechnet bzw. erstattet.
Einzelheiten zur Erstattung/Einkommensanrechnung entnehmen Sie bitte dem Rentenbescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Na so ein Zufall. Sie werden erstmal von den 40000 Euro leben müssen, bevor die Rentenversicherung zahlt. Ich verstehe auch nicht weshalb Sie einen Aufhebungsvertrag gemacht haben, so etwas macht man grundsätzlich nicht. Es sei denn Sie haben einen neuen Job. Aber nicht bei einer befristeten EMR. *Kopfschüttel*
Na so ein Zufall. Sie werden erstmal von den 40000 Euro leben müssen, bevor die Rentenversicherung zahlt. Ich verstehe auch nicht weshalb Sie einen Aufhebungsvertrag gemacht haben, so etwas macht man grundsätzlich nicht. Es sei denn Sie haben einen neuen Job. Aber nicht bei einer befristeten EMR. *Kopfschüttel*
Der Antrag auf die EMR hat seinen Grund. Hinzu kommt, dass die Rente NICHT befristet ist und somit bis zum Eintritt der regulären Rente läuft. Diese wird in etwa 2 Jahren eintreten. Der Aufhebungsvertrag wurde 6 Wochen vor dem Rentenbescheid diskutiert und umgesetzt. Bitte keine Bewertung ohne ausreichende Informationen.
Wenn ich so viel Geld und eine Abfindung in den Rachen geschoben kriege dann unterschreibe ich auch einen Aufhebungsvertrag bei einer befristeten Rente. Hab ich ja sonst nie wieder die Chance so viel Geld zu bekommen
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