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Experten-Antwort

Vollverrentung /wegen Erwerbsminderung) rückwirkend zum 03.04.2024 - Bescheid vom 01.10.2024

von Rente202406.10.2024 | 18:59
380 Ansichten
9 Antworten
Ich habe in der Zeit ab Mitte Mai bis Ende September Krankengeld bezogen bis zur Höchstgrenze. Die monatliche Rente (brutto) liegt spürbar darunter. Zudem habe ich durch die Gehaltsfortzahlung von April bis Mitte Mai und wegen eines Aufhebungsvertrages mit Wirkung zum 30.09.2024 (zufällig etwa 14 Tage vor dem Eingang des Bescheides) noch Gehalt von rund 30 TEUR (Urlaub und Überstunden) und eine kleine Abfindung von 10 TEUR erhalten. Frage: Wie verhält es sich mit der Verrechnung des a) Krankengeldes und b) Gehaltes. Muss ich eine Rückzahlung befürchten?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.10.2024 | 06:30

Guten Tag,

 

Ihre Krankenkasse wird für den im Bescheid genannten Zeitraum der Nachzahlung Ihrer Rente einen Erstattungsanspruch anmelden. 

Dieser wird verrechnet. Bei den Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben, muss geklärt werden, inwieweit es sich um Hinzuverdienst neben dem Bezug Ihrer Rente handelt. § 96 a SGB VI findet hier Anwendung. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist dagegen in § 14 SGB IV geregelt.

Experten-Antwortam 07.10.2024 | 06:41

Hallo Rente2024,

 

der Krankengeldbezug während der rückwirkend gezahlten Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Krankenversicherung als Erstattungsanspruch bei der Deutschen Rentenversicherung geltend gemacht und von uns abgerechnet. Bei gesetzlicher Krankenversicherung müssen Sie eventuelle Restbeträge nicht zurückzahlen.

 

Arbeitsentgelt während des Rentenbezugs wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und führt ab einer jährlichen Einkommensgrenze von 18558,75 EUR zu einer anteiligen Kürzung der Monatsrente. Eine Abfindung, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird ist kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und somit nicht anrechnungsfähig.

 

Sie müssen dem Rentenversicherungsträger sämtliche Einkünfte neben dem Rentenbezug melden. Wenn die Einkünfte vor der Abrechnung der entstandenen Rentennachzahlung bekannt sind, werden diese über die Nachzahlung angerechnet bzw. erstattet.

 

Einzelheiten zur Erstattung/Einkommensanrechnung entnehmen Sie bitte dem Rentenbescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Vieles ist Arbeitsrecht und der Krankenkasse müssen Sie nichts zurückzahlenam 06.10.2024 | 19:14
Bezüglich des Krankengeldes brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Das verrechnet die Krankenkasse automatisch mit der DRV. Den überschießenden Teil des Krankengeldes müssen Sie NICHT zurückbezahlen, er bleibt Ihnen erhalten. Ihnen aus der Vergangenheit zustehendes und erhaltenes Gehalt hat mit der Rente nichts zu tun, das ist Arbeitsrecht. Was die Abfindung anbelangt, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären oder ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. Das hat mit der DRV auch nicht zu tun. Allerdings müssen Sie jeden Hinzuverdienst, der ab EM-Rentenbeginn erzielt wurde, der DRV melden. Die DRV ermittelt dann, ob und ggf. in welcher Höhe dieser Hinzuverdienst Ihre EM-Rente kürzen wird. Die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente beträgt im Jahr 2024 18.558,75 Euro brutto. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent Ihre EM-Rente kürzen.
Leniam 07.10.2024 | 05:50
Na so ein Zufall. Sie werden erstmal von den 40000 Euro leben müssen, bevor die Rentenversicherung zahlt. Ich verstehe auch nicht weshalb Sie einen Aufhebungsvertrag gemacht haben, so etwas macht man grundsätzlich nicht. Es sei denn Sie haben einen neuen Job. Aber nicht bei einer befristeten EMR. *Kopfschüttel*
Rente 2024am 07.10.2024 | 06:06
Leni schrieb

Na so ein Zufall. Sie werden erstmal von den 40000 Euro leben müssen, bevor die Rentenversicherung zahlt. Ich verstehe auch nicht weshalb Sie einen Aufhebungsvertrag gemacht haben, so etwas macht man grundsätzlich nicht. Es sei denn Sie haben einen neuen Job. Aber nicht bei einer befristeten EMR. *Kopfschüttel*

Der Antrag auf die EMR hat seinen Grund. Hinzu kommt, dass die Rente NICHT befristet ist und somit bis zum Eintritt der regulären Rente läuft. Diese wird in etwa 2 Jahren eintreten. Der Aufhebungsvertrag wurde 6 Wochen vor dem Rentenbescheid diskutiert und umgesetzt. Bitte keine Bewertung ohne ausreichende Informationen.
Blödsinnam 07.10.2024 | 06:59
Leni schrieb

Na so ein Zufall. Sie werden erstmal von den 40000 Euro leben müssen, bevor die Rentenversicherung zahlt. Ich verstehe auch nicht weshalb Sie einen Aufhebungsvertrag gemacht haben, so etwas macht man grundsätzlich nicht. Es sei denn Sie haben einen neuen Job. Aber nicht bei einer befristeten EMR. *Kopfschüttel*

Wenn ich so viel Geld und eine Abfindung in den Rachen geschoben kriege dann unterschreibe ich auch einen Aufhebungsvertrag bei einer befristeten Rente. Hab ich ja sonst nie wieder die Chance so viel Geld zu bekommen
Mikeam 07.10.2024 | 07:00
Rente 2024 schrieb

Der Antrag auf die EMR hat seinen Grund. Hinzu kommt, dass die Rente NICHT befristet ist und somit bis zum Eintritt der regulären Rente läuft. Diese wird in etwa 2 Jahren eintreten. Der Aufhebungsvertrag wurde 6 Wochen vor dem Rentenbescheid diskutiert und umgesetzt. Bitte keine Bewertung ohne ausreichende Informationen.

Ihre Rente ist ja sicherlich recht hoch. Von ihrem Bruttolohn ziehen sie 60 % ab und dann noch mal die Hinzuverdienstgrenze von rund 18.500 und wenn dann noch etwas übrig bleibt teilen Sie es durch zwölf und ziehen es von ihrer Rente ab. Da bleibt mit Sicherheit auch noch Rente übrig.
Schlicht neinam 07.10.2024 | 10:06
Blödsinn schrieb

Wenn ich so viel Geld und eine Abfindung in den Rachen geschoben kriege dann unterschreibe ich auch einen Aufhebungsvertrag bei einer befristeten Rente. Hab ich ja sonst nie wieder die Chance so viel Geld zu bekommen

Jeder Aufhebungsvertrag birgt eine Vielzahl von Fallstricken für den Arbeitnehmer, die massive Nachteile bringen können (aber nicht müssen). Warum wohl bietet der Arbeitgeber eine (nur vermeintlich) so großzügige Abfindung an? Warum wohl? Soziale Wohltäter und freigiebige Menschenfreunde sind (auch und gerade) unter den Arbeitgebern sehr, sehr selten anzutreffen :-) Aber mit dieser Masche sind sie oft erfolgreich, weil uninformierte Arbeitnehmer oft nur das "Dollarblinken" in die Augen bekommen und das ausgesprichen naive Gefühl haben, "Geld in den Rachen geschoben zu bekommen", wenn sie einen (oft niedrigen) fünfstelligen Betrag angeboten bekommen. Zu denen scheinen auch Sie zu gehören :-) Einen Aufhebungsvertrag unterschreibt man (wenn überhaupt) nur nach intensiver Prüfung und Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aber hey, jeder wie er mag. Wer sich gerne über den Tisch ziehen lässt , nur zu! Nicht nur für Sie: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufheb…
Rente2024am 07.10.2024 | 10:23
An "Leni" "Blödsinn" und "Schlicht nein" Ich hätte es zu schätzen gewusst, wenn Sie sachdienliche Informationen zu der Fragestellung hätten beitragen können. So möchte ich Sie bitten, solche nutzlosen Kommentare zu unterlassen An alle anderen: Vielen Dank für die Hilfestellung! Der Fall ist für mich geschlossen.
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