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Vollwaisenrente-Nachzahlung und Allgemeines

von Cecilia_8806.07.2007 | 22:12
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2 Antworten

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Hallo, ich habe gleich mehrere wichtige Fragen zum Thema Waisenrente. Ich bin 19 Jahre alt und bin seit meinem 11. Lebensjahr Vollwaise.Die Vormundschaft hatte bis zu meinem 18. Lebensjahr meine Cousine. Leider hat sie sich während der kompletten Zeit überhaupt nicht um wichtige Behördengänge gekümmert und jegliche Briefe von Behörden vernachlässigt. Ich habe am Anfang des Jahres angefangen mich selbst um alles zu kümmern. Was ich bis jetzt bezügl. der Vollwaisenrente erledigt habe und erfahren habe ist nicht besonders viel. Ich habe ein Formular vom DRVB ausgefüllt, womit wahrscheinlich meine zukünftige Vollwaisenrente berechnet wird?! Außerdem sollte ich einen Rentenbescheid nach Ausfüllen des Formulars bekommen. Hier entsteht mein erstes Problem: Den Bescheid brauche ich um andere Leistungen auf dem AA zu beantragen aber ich warte schon seit mehr als einem 1/4 Jahr auf die Zusendung des Bescheides. Ist es üblich das man so dermaßen lange auf diesen Rentenbescheid warten muss??? Meine nächste Frage bezieht sich auf die Vergangenheit. Undzwar sagt meine Cousine, dass mir zwar der Waisenrentenbetrag bis zu meinem 18. Lebensjahr nachbezahlt wurde-jedoch wird seit meinem 18. LJ wieder KEINE Vollwaisenrente bezahlt. Kann das stimmen?? Wird erst wieder bezahlt wenn ich den Rentenbescheid erhalten habe? Wenn ja, wird der fehlende Betrag der mir nach meinem 18. LJ nicht bezahlt wurde nachgezahlt?? Was kann ich tun um den ganzen Vorgang zu beschleunigen?? Hat jemand allgemein ein Paar hilfreiche Tips zum Thema Vollwaisenrente?? Ich wäre dankbar über Antworten, da ich im Moment einfach keinen Durchblick habe. Vielen Dank!!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "bekiss".

1 Antworten

bekissam 07.07.2007 | 00:42
Bei Vollwaisenrenten muss der Anspruch aus der Versicherung beider verstorbener Elternteile geprüft werden. Insofern kann eine etwas längere Bearbeitungszeit möglich sein. Dazu können Sie sich telefonisch bei der Sachbearbeitung erkundigen. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr der Waise. Darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu mehr unter http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0604… oder http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo…
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