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Experten-Antwort

Vollzeitjob nach Altersteilzeit

von Thomas25.11.2024 | 17:59
206 Ansichten
5 Antworten
Hallo in die Runde, ich bin Jahrgang 1963 und befinde mich seit knapp einem Jahr in der passiven Altersteilzeit, die am 01.01.27 endet und ich dann eine Rente mit dauerhaft 13,8% Abschlag in Anspruch nehmen könnte. Ich hatte mir erst überlegt, evtl. dann noch einen Minijob zu machen. Heut jedoch kam mir der Gedanke, dass, wenn ich dann noch keine Rente beantrage, sondern nochmal irgendeinen Vollzeitjob annehme und dann für den 01.11.28 die Rente für besonders langjährig Versicherte(45Jahre), ohne Abschlag beantrage. Geht diese Alternative oder ist der Gedanke nicht umsetzbar?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2024 | 14:25

Hallo Thomas,

die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen zur Altersteilzeitarbeit sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) festgelegt, jedoch können viele Punkte individuell vereinbart werden. Häufig sind Regelungen zur Altersteilzeit auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen enthalten. Die Frage, ob Sie im Anschluss an Ihre Altersteilzeit eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, betrifft nicht das Recht der Rentenversicherung.

 

Ob Sie zum 01.11.2028 die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, kann ohne Prüfung Ihres Versicherungskontos nicht erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

 

4 Antworten

Schadeam 25.11.2024 | 18:06
Ist umsetzbar. ebenso könnten Sie auch die Rente mit Abschlag beantragen und parallel voll weiterarbeiten. Ist letztlich ein Rechenspiel, bei dem keiner seine Lebenserwartung kennt. Werden Sie 90 ist die abschlagsfreie Rente sicher das Gelbe vom Ei, sind Sie mit 70 tot, wären Sie besser schon so früh wie möglich in Rente gegangen.
.am 25.11.2024 | 22:05
Was steht denn in Ihrem ATZ Vertrag zum Thema Rente/Arbeit nach dem Ablauf der passiven Phase ?
xyam 26.11.2024 | 10:01
Wenn Sie nur die 45 Jahre Wartezeit erreichen wollen, reicht der versicherungspflichtige Minijob oder sogar ein Minijob bei gleichzeitigem ALG I (wobei ALG I ca 30% Ihres Nettos vor ATZ beträgt und Sie sich natürlich bewerben müssen und an BA Maßnahmen teilnehmen müssen). Sie dürfen sich auch mehrfach vom ALG I Bezug ab- und wieder anmelden innerhalb eines 4-Jahreszeitraums.
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