Hallo Thomas,
die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen zur Altersteilzeitarbeit sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) festgelegt, jedoch können viele Punkte individuell vereinbart werden. Häufig sind Regelungen zur Altersteilzeit auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen enthalten. Die Frage, ob Sie im Anschluss an Ihre Altersteilzeit eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, betrifft nicht das Recht der Rentenversicherung.
Ob Sie zum 01.11.2028 die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, kann ohne Prüfung Ihres Versicherungskontos nicht erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Was steht denn in Ihrem ATZ Vertrag zum Thema Rente/Arbeit nach dem Ablauf der passiven Phase ?
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