Hallo Paddy,
sollten Sie vor dem Rentenbeginn noch ins Krankengeld rutschen, wirkt sich das nicht auf Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus, wenn Sie bei Ihrem Rentenantrag angegeben haben, dass die beitragspflichtigen Einnahmen der letzten drei Kalendermonate hochgerechnet werden soll. In diesem Fall wurde das hochgerechnete Entgelt für die Monate Juni bis August 2022 in Ihrem Rentenbescheid bereits berücksichtigt. Dabei verbleibt es auch, wenn Sie in diesem Zeitraum noch einmal in den Krankengeldbezug rutschen und nicht wie vorgesehen bis zum Rentenbeginn beschäftigt sind. Die Rente wird deswegen nicht neu berechnet.
Die Zeit des Krankengeldbezuges ist ebenfalls auf die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren anrechenbar.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung