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Experten-Antwort

Vom Krankengeld in die vorzeitige Altersrente,noch Urlaubsanspruch

von Simone10.10.2023 | 09:48
1920 Ansichten
5 Antworten
Ich bin seit längerem arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld von der Krankenkasse. Zum 1.1.2024 habe ich die vorzeitige Altersrente beantragt und werde auch voraussichtlich bis dahin nicht wieder Erwerbsfähigkeit erreichen. Jetzt verlangt die Krankenkasse,dass ich aufgrund des noch vorhandenen Urlaubsanspruchs die Arbeitsunfähigkeit vorher beende und stattdessen meine Urlaubstage nehme. Kann die Krankenkasse das verlangen oder kann die Krankschreibung bis zum 31.12.23 anhalten und der Urlaub vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden??? VG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2023 | 10:00

Hallo Simone,

 

Ihre Frage betrifft nicht das Rentenrecht. Bitte wenden Sie sich an Experten für das Arbeitsrecht (z. B. Personalrat, Betriebsrat, Personalabteilung, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaft).

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

So ist es leider am 10.10.2023 | 09:55
Das einzige, was Sie mit Rente zu tun haben ist, dass Sie Rentner werden. Krankenkasse, Arbeitgeber, Urlaub hat damit nichts zu tun.
irgendeineram 10.10.2023 | 10:17
Um es kurz zu machen: nein, die Krankenkasse kann das natürlich nicht (aber sie versuchen es anscheinend immer mal wieder ...). Solange Sie arbeitsunfähig krank sind (durch einen zugelassenen Vertragsarzt festgestellt), sind Sie das.
HiergibtsKekseam 10.10.2023 | 10:52
Solange Ihnen Ihr Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellt, gilt diese natürlich,. Wäre ja noch schöner, wenn die Krankenkasse entscheiden dürfte, ob Sie krank sind oder nicht. Manchmal versucht die Krankenkasse auch noch den schmutzigen Trick, Sie vom "Medizinischen Dienst" nach Aktenlage "gesundschreiben" zu lassen. Dann müssen Sie auf jeden Fall schriftlich Widerspruch einlegen. Meistens genügt das, dass die "Gesundschreibung" per Wunderheilung zurückgenommen wird. Ansonsten Hilfe bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD. Wenn Sie sich gesundschreiben lassen und dann Urlaub nehmen, verzichten Sie auch auf viel Geld. Denn Urlaubstage, die Sie bis zu Ihrem Rentenbeginn nicht mehr nehmen können, werden Ihnen natürlich als Urlaubsabgeltung ausgezahlt! Also auf keine Fall auf die AU-Bescheinigungen verzichten, solange Sie krank sind. Sonst verschenken Sie ggf. viel Geld. PS: sollte die Krnakenkasse Sie mit "Telefonterror" überziehen sollte, dann teilen Sie ihr mit, dass sie von der Krankenkasse nur noch schriftlich kontaktiert werden möchten. Sie müssen mit der Krankenkasse nicht telefonieren und sich womöglich noch irgendwelche Falschaussagen oder angebliche Zusagen etc. unterschieben lassen.
Wahrheit am 10.10.2023 | 10:59
Krankenkassen fordern mitunter die dollsten Sachen von ihren Versicherten. Dabei schrammen sie oft an den Grenzen der Legalität. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/was-darf-die-krankenkas…
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