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Experten-Antwort

Von Arbeitsmarktrente direkt wieder zum Arbeitsamt?

von Hela23.06.2021 | 12:36
98 Ansichten
5 Antworten

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Hallo. Auch ich habe Fragen zur Arbeitsmarktrente! Wenn diese wg. einem Minijob (weil Probleme tägl. Arbeitszeit) wegfällt, muß man dann gleich wieder zum Arbeitsamt? Ich habe dort noch Ansprüche, da diese ja nicht verfallen (zuletzt vor 10 Jahren kurz in ALG1 gewesen vor Rente). Oder wie läuft das ab? Eine teilweise EMR ist ja praktisch ein Teilzeitjob. Und ob ich einen solchen finde, ich fraglich. Zuletzt wurde ich ja genau deswegen in die Arbeitsmarktrente geschickt, da wg. meiner Erkrankung kein Arbeitsplatz zu finden sei. Das ist doch total nervig, die ständige hin- und herschieberei...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hela,

in der Regel ist die Ausübung eines Minijobs unschädlich. Bezüglich Ihrer Fragen zum Arbeitslosengeld, wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

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4 Antworten

Uschiam 23.06.2021 | 14:14
Es ist wahrscheinlich so, dass Ihr Anspruch auf ALG 1 vier Jahre nach Entstehung erlischt und Sie beim Jobcenter vorstellig werden müssen. AoG
Mitleseram 23.06.2021 | 14:18
Gegenfrage: Warum sollte die Arbeitsmarktrente wegen eines Minijobs wegfallen? Wenn mindestens der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde bezahlt wird, wovon ich ausgehe, ist es doch überhaupt nicht möglich, mit einem Minijob auf täglich 3 Stunden = 15 Wochenstunden zu kommen.
W°lfgangam 23.06.2021 | 18:21
Hallo. Auch ich habe Fragen zur Arbeitsmarktrente! Wenn diese wg. einem Minijob (weil Probleme tägl. Arbeitszeit) wegfällt, muß man dann gleich wieder zum Arbeitsamt? Ich habe dort noch Ansprüche, da diese ja nicht verfallen (zuletzt vor 10 Jahren kurz in ALG1 gewesen vor Rente). Oder wie läuft das ab? Eine teilweise EMR ist ja praktisch ein Teilzeitjob. Und ob ich einen solchen finde, ich fraglich. Zuletzt wurde ich ja genau deswegen in die Arbeitsmarktrente geschickt, da wg. meiner Erkrankung kein Arbeitsplatz zu finden sei. Das ist doch total nervig, die ständige hin- und herschieberei...
Es ist wahrscheinlich so, dass Ihr Anspruch auf ALG 1 vier Jahre nach Entstehung erlischt und Sie beim Jobcenter vorstellig werden müssen. AoG
Stimmt/Ende Anspruch auf ALG 1: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html > Das ist doch total nervig, die ständige hin- und herschieberei… Welche "Hinundherschieberei"? Wenn aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen Leistungen beansprucht werden, muss man sich diesen jeweiligen Bedingungen/Anspruchsvoraussetzungen stellen ...nebenbei, ein Zwang zur Inanspruchnahme einer Sozialleistung besteht nicht! Gruß w.
Siehe hieram 23.06.2021 | 18:34
Bezüglich Ihrer Ansprüche beim Arbeitsamt kann ich nichts beitragen. Zu Arbeitsmaktrente und Minijob bis Teilzeitarbeit hatte ich heute schon eine Meinung, bitte lesen Sie dort nach, ich denke, das passt auch zu Ihren 'Bedenken'. Alles Gute! https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/laestige…
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