Hallo Hela,
in der Regel ist die Ausübung eines Minijobs unschädlich. Bezüglich Ihrer Fragen zum Arbeitslosengeld, wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
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Hallo Hela,
in der Regel ist die Ausübung eines Minijobs unschädlich. Bezüglich Ihrer Fragen zum Arbeitslosengeld, wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
Stimmt/Ende Anspruch auf ALG 1: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html > Das ist doch total nervig, die ständige hin- und herschieberei… Welche "Hinundherschieberei"? Wenn aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen Leistungen beansprucht werden, muss man sich diesen jeweiligen Bedingungen/Anspruchsvoraussetzungen stellen ...nebenbei, ein Zwang zur Inanspruchnahme einer Sozialleistung besteht nicht! Gruß w.Hallo. Auch ich habe Fragen zur Arbeitsmarktrente! Wenn diese wg. einem Minijob (weil Probleme tägl. Arbeitszeit) wegfällt, muß man dann gleich wieder zum Arbeitsamt? Ich habe dort noch Ansprüche, da diese ja nicht verfallen (zuletzt vor 10 Jahren kurz in ALG1 gewesen vor Rente). Oder wie läuft das ab? Eine teilweise EMR ist ja praktisch ein Teilzeitjob. Und ob ich einen solchen finde, ich fraglich. Zuletzt wurde ich ja genau deswegen in die Arbeitsmarktrente geschickt, da wg. meiner Erkrankung kein Arbeitsplatz zu finden sei. Das ist doch total nervig, die ständige hin- und herschieberei...Es ist wahrscheinlich so, dass Ihr Anspruch auf ALG 1 vier Jahre nach Entstehung erlischt und Sie beim Jobcenter vorstellig werden müssen. AoG
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