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Experten-Antwort

Von Arbeitsmarktrente in teilw. EMR "geschoben". Wieder zurück zur vollen EMR?

von Meiermann20.06.2020 | 09:23
167 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich überlege ja, ob ich mir einen Minijob suchen soll. Beziehe seit Jahren eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Wenn jetzt die DRV sagt (nachdem ich den Minijob mit allen Regeln einhalte), das ich auch mehr als 3 Stunden arbeiten könne, werde ich dann "einfach so" in die teilweise EMR geschoben? Oder gibt es da eine Übergangszeit. Würde also die Chance bekommen, den Minijob zu beenden, um in der vollen EMR zu bleiben? Und, wenn ich dann in der teilw. EMR lande, und ich den Minijob beende (weil ich es nicht packe), wie komme ich dann wieder in die volle EMR Arbeitsmarktrente? Neuer Antrag? Neue Atteste? Es kommmt doch bestimmt öfters vor, dass man einen Minijob ausprobiert. Und dann die DRV sagt "nur noch teilw. EMR" und man den Job dann nicht mehr packt? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ist dann für den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich, wenn die Beschäftigung oder Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich umfasst. Bei einem monatlichen Verdienst im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (zzt. 525 Euro monatlich) ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich bzw. 3 Stunden täglich nicht erreicht wird.

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2 Antworten

Studentam 20.06.2020 | 10:09
Ihnen ist bewusst, dass Sie laut DRV bis zu unter 6h TÄGLICH arbeitsfähig sind und deshalb eine teilweise EM Rente erhalten? Diese wird derzeit nur als Vollrente gezahlt.
Krautkopfam 20.06.2020 | 11:05
Erfahrunsgemäss erfolgt bei Arbeitsaufnahme (auch wenn nur Minijob) eine Überprüfung der Rentenberechtigung. Es dürfte eigentlich bei einem Minijob keine Probleme geben (Arbeitsmarktrente bleibt), es kann aber auch passieren dass nur die Teil-EM weiter gezahlt wird (falls mehr als 3 Std. pro Tag) - und ist wohl auch schon vorgekommen - es kann sein dass die Rente ganz entzogen wird. Nämlich wenn ein Gutachter feststellt dass Sie doch vollschichtig einsetzbar sind.
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