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Experten-Antwort

Von Arbeitsmarktrente in teilw. EMR!Probleme mit Arbeitsamt?

von ratsuchender26.02.2014 | 12:49
1638 Ansichten
8 Antworten

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Schönen guten Tag. Seit einiger Zeit befasse ich (45) mich mit folgendem Thema. Habe leider hier noch nichts gelesen. Ich beziehe seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente (befristet). Könnte also noch 3 bis unter 6Stunden pro Tag arbeiten. Doch habe ich bislang weder vom Arbeitsamt noch selbst einen Job gefunden. Hier nun meine Fragen: -Sollte ich wirklich einen Teilzeitjob (z.B. 5 Stunden täglich finden), würde ich dann automatisch eine teilweise EMR erhalten? Oder ist dann wieder das Arbeitsamt für mich zuständig? -Was würde sich ändern, wenn ich einen Teilzeitjob annehmen würde, und die Zuverdienstgrenze und Arbeitszeitgrenze einhalte? Teilweise EMR+Teilzeitjob? Muß ich mehr Beiträge zur Krankenkasse zahlen? (Bin ja jetzt als Rentner versichert) Wie sieht soetwas in der Praxis aus? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Aufnahme einer Beschäftigung entfällt natürlich der Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt, da dieser somit ja nicht mehr als verschlossen gilt.

Schwierigkeiten mit der Agentur für Arbeit ergeben sich für Sie nicht. Sie müssen im Monat der Beschäftigungsaufnahme ihren Rentenversicherungsträger dies schriftlich mitteilen. Den Hinzuverdienst (Brutto-Arbeitsentgelt) haben Sie entsprechend nachzuweisen, ggf. versendet die Sachbearbeitung ein Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber. Halten Sie die im Rentenbescheid ausgewiesenen Hinzuverdienstgrenzen ein und üben Sie die Tätigkeit innerhalb des Ihnen attestierten Leistungsvermögens aus, beziehen Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente und Ihr Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung. Für das Arbeitsentgelt müssen Sie separate Krankenversicherungsbeiträge entrichten.

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7 Antworten

Torstenam 26.02.2014 | 14:39
Wenn Sie einen Job über der 450 Euro-Grenze annehmen, müssen Sie dies bei der DRV angeben und dann wird geprüft ob der Arbeitsmarkt weiterhin als verschlossen gilt. Ist dies nicht der Fall, kann Ihnen die Rente auf eine teilweise EM-Rente gekürzt werden. Eine Pauschal-Aussage kann hier aber nicht getroffen werden. Ein 450 Euro Job ändert aber normalerweise nichts an Ihrer Rente. Anzeigepflichtig ist dieser aber trotzdem. LG Torsten
Herz1952am 26.02.2014 | 15:32
Experte, bitte nochmal prüfen. Bei Arbeitsmarktrente gilt nicht die 450,-- Euro Minijobgrenze, sondern 1/7 der jeweiligen Bezugsgröße als rentenunschädlich. Zur Zeit müssten das 395,-- Euro sein. Wird die Nebenbeschäftigung in diesem Rahmen ausgeführt (unter 1/7 Bezugsgröße und noch im Rahmen eines Minijobs) ist keine zusätzliche Krankenversicherung fällig. Ich lasse das einfach mal beim Minijob (mit pauschalen Abgaben durch Arbeitgeber), weil ich es als die lukrativste und auch wahrscheinlichste Form der Nebenbeschäftigung halte. Wie es bei einem "normalen" Job aussehen würde ist bereits erklärt. Herz1952
Herz1952am 26.02.2014 | 15:43
an Ratsuchender, wenn Sie eine (kleine) selbständige Beschäftigung ausführen möchten ginge das auch rentenunschädlich bis Hinzuverdienstgrenze, müssten Sie bei Überschreiten einer Freigrenze (ca. 130,-- Euro) den vollen Beitrag für KV/PV selbst zahlen. Für die Rentenunschädlichkeit, müsste insgesamt unbedingt die Grenze von 395,-- Euro berücksichtigt werden. Der Hinweis auf 1/7 Bezugsgröße steht auch auf dem Rentenbescheid. Herz1952
Herz1952am 26.02.2014 | 15:46
müsste heißen: ..bis Hinzuverdienstgrenze. Sie müssten ...KV/PV ........selbst zahlen. Herz1952
Herz1952am 26.02.2014 | 19:38
an von ich und ratsuchender, Sie haben recht, die Hinzuverdienstgrenze wurde ab 01.01. 2008 an die "Minijobgrenze" angepasst. Mein Arbeitsmarktrentenbescheid ist etwas älter, damals galt 1/7 der Bezugsgröße. Bei selbständiger Tätigkeit enthalte ich mich jetzt der Stimme. Allerdings sind im letzteren Fall die KV/PV Beiträge bei Überschreitung der Frei G r e n z e voll selbst zu zahlen. Ausgerechnet auf den Seiten der DRV waren die Hinzuverdienstgrenzen nicht exakt dargestellt, sondern immer der Verweis auf den Rentenberater bzw. Telefonauskunft. Sorry herz1952
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