Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Von A.U. in Rente übergehen, Urlaubsansprüche aus Arbeitsvertrag

von Ginger199431.07.2021 | 11:20
270 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, seit März d. J. bin ich arbeitsunfähig und werde nun auf Drängen meiner Krankenkasse einen Antrag auf Rente für besonders langjährig Versicherte stellen, die ich schon seit dem 01.06.2021 in Anspruch nehmen könnte. Ich werde solange arbeitsunfähig sein, bis der Rentenantrag genehmigt ist. Wie verhält es sich dann mit dem Urlaubsanspruch für dieses Jahr, muss mein Arbeitgeber mir diesen ausbezahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ginger1994,

im Rahmen dieses Forums können wir keine Aussagen zu arbeitsrechtlichen Sachverhalten treffen. Sie sollten diesen Sachverhalt mit der zuständigen Stelle bei Ihrem Arbeitgeber klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 31.07.2021 | 12:53
Hallo Ginger, meines Wissens kann die Krankenkasse Sie gar nicht drängen, diesen Rentenantrag zu stellen, auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Rente als besonders langjähriger Versicherter tatsächlich erfüllen (das entsprechende Alter und 45 Beitragsjahre). Sie sind 'gerade mal' seit Mitte Januar arbeitsunfähig (hierbei inkl. sechs Wochen Entgeltfortzahlung vorausgesetzt), also JETZT gerade mal sechs Monate und haben anscheinend noch eine Arbeitsstelle und könnten somit auch noch fröhlich weiter arbeiten, wenn Sie sich wieder erholt haben. Eine Aufforderung zur Rentenantragstellung kann die Krankenkasse also nur erstellen, wenn eindeutige Hinweise vorliegen, dass Ihre Erwerbsfähigkeit bereits erheblich gemindert ist, hierfür bedarf es aber besonderer Voraussetzungen. Dies könnte also bei Ihnen zutreffen, wenn die AU seit März 2021 lediglich eine erneute (Fortsetzung) einer bereits vorher schon zur AU führenden Krankheit vorlag. Aber auch hier kann dann die KK allenfalls erst einmal eine Reha verlangen, keinesfalls, dass Sie eine mögliche vorzeitige Altersente beantragen. Recht gut erklärt ist dies ausführlicher hier: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leis… Sofern dies aber auch in Ihrem eigenen Interesse so laufen soll, spricht natürlich nichts dagegen, dass Sie diese Rente beantragen. Noch ist dies auch rückwirkend möglich (drei Monate-Frist). Ansonsten sollten Sie sich bitte besser noch mal bei Ihrer zuständigen DRV beraten lassen. Und der gesetzliche Urlaubsanspruch entfällt auch bei Krankschreibung nicht, wäre also bis Rentenbeginn anteilig zu gewähren. Sofern Sie darüber hinaus Urlaubsanspräche hätten, gelten die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages. Sofern das Arbeitsverhältnis zum Rentenbeginn noch besteht, wäre dies eine Einmalzahlung, die als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist. Wenn es dann aber die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' ist, ist ein Hinzuverdienst bis zu 46.060,00 EUR im Jahr 2021 erlaubt (wurde wegen Corona erhöht, und ist später wohl wieder wie sonst auch 6.300,00 EUR), würde also Ihre Rente nicht kürzen bzw. erst kürzen, wenn der Hinzuverdienst diesen Betrag übersteigt. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass, wenn Sie nun rückwirkend Rente beantragen, die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf das nach Rentenbeginn bezahlte Krankengeld hat (siehe §§103ff SGB X). Eine umfangreichere (persönliche/telefonische) Beratung erscheint in Ihrem Fall sinnvoll. Schönes Wochenende und alles Gute!
Kkkam 01.08.2021 | 00:47
Eine Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags darf die KK niemals stellen.
Schadeam 01.08.2021 | 08:31
Beschränken wir uns doch einfach auf die gestellte Frage! Die betrifft das Arbeitsrecht und ist somit von DRV Mitarbeitern nicht zu beantworten. Wie das "Drängen zum RA" von der Kasse zu bewerten ist wurde nicht gefragt. "Freiwillig" kann der Rentenantrag gestellt werden wenn man/frau sich einfach nicht mehr mit der Kasse auseinandersetzen will. Er "muss" aber nicht gestellt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026