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Von der Arge einfach bei der Rentenversicherung abgemeldet

von Zwoelfe03.08.2008 | 20:19
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6 Antworten

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Ich habe eine wichtige Frage. Meine Tante wurde, nachdem sie einen Termin beim Arbeitsamt verpasst hat, einfach von der Rentenversicherung abgemeldet. Nach ihren eigenen Aussagen ohne Vorwarnung. Es kam einfach ein Schreiben. Sie bezieht an sich keine Leistungen, weil ihr Partner zuviel verdient. Lediglich die Rentenversicherung lief über das Arbeitsamt. Eine Rechtsmittelbelehrung war an dem Schreiben nicht zu finden. Hat meine Tante Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Darf sie einfach bei der Rentenversicherung abgemeldet werden? Was bedeutet das jetzt für sie, denn sie muss doch dort versichert sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine "Abmeldung" bei der Rentenversicherung seitens der AfA gibt es nicht. Die AfA meldet lediglich Anrechnungszeiten wegen Alo (wenn die AfA keine Leistungen zahlt) an die DRV, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wenn sie nicht vorliegen dann eben nicht. Eine Voraussetzung ist u.a. die Alo-Meldung alle 3 Monate. Wenn Ihre Tante diese Voraussetzungen erfüllt und die AfA meldet dies nicht mehr, kann Sie das nur direkt mit der AfA klären.

5 Antworten

Realistam 04.08.2008 | 09:56
Sobald sich Ihre Tante erneut arbeitsuchend gemeldet hat, werden diese Zeiten auch wieder an die DRV gemeldet. Die "Arbeitsuchendmeldung" muss alle drei Monate erneuert werden, da sie ansonsten AUTOMATISCH erlischt. "Vorwarnungen" sind für solche Fälle nicht vorgesehen! Warum auch?
Happyam 04.08.2008 | 11:10
Hallo, also grundsätzlich (glaube ich) erhält jeder Arbeitslose/Arbeitssuchende ja eine erstmalig,schrifltiche Bestätigung über die Meldung. Auf dieser sind auch alle Eventualitäten aufgeführt. Und die Arbeitslosen haben halt die Pflicht sich regelnmäßig zu melden! Die AfA oder Jobcenter oder ARGE oder wie auch immer, weisen eigentlich auch darauf hin, was passiert wenn man dieser "Meldepflicht" nicht nachkommt. Dann wird man halt abgemeldet und muss die Konsequenzen (Lücken im Versicherungsverlauf bei der DRV) hinnehmen! MfG Happy p.s. die Meldung bei der AfA ist kein Zuckerschlecken! Aber wenn man alle Vorteile dadurch haben möchte, muss man eben auch mitwirken!!!
Zwoelfeam 04.08.2008 | 14:07
Vielen Dank für die Antworten! Sie hat sich heute wieder angemeldet und alles geklärt. Das nächste Mal wird sie die drei-Monats-Frist wohl nicht verpassen.
Happyam 04.08.2008 | 14:44
wirklich alles klar? wenn die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bei der DRV anrechenbar sein soll, dann darf eigentlich keine Lücke die größer als einen Monat ist vorhanden sein! (Folgemonatsfrist zum Ende der Beschäftigung nach Arbeitslosengeldbezug) Wenn die Lücke der "Nichtmeldung" also z.Bsp. für die Zeit vom 01.07.08 - 03.08.08 vorliegt, dann ist diese zu groß und die Zeit ab 04.08.08 nicht mehr anrechenbar. fehlt die Meldung jedoch vom 01.07.08 - 29.07.08 und ab 30.07.08 wird diese wieder gemeldet, ist alles im "grünen Bereich" Vielleicht nochmal klären mit der DRV und der AfA ab wann die Meldung "nachgeholt" wird. MfG Happy
Rosannaam 04.08.2008 | 14:50
DAS halte ich auch für äußerst wichtig!
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