Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Von der Beratung zum Hochschuldozenten

von racinggreen04.01.2022 | 20:39
87 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich war mehrere Jahre gewerblich als Freelancer im Beratungsgeschäft tätig und kann nun zunehmend Vorlesungen bei zwei privaten Hochschulen im Bereich Medien übernehmen. Bei den Vorlesungen würde ich über das Limit von 450,00 € monatlich hinausgehen. Würde hier das SGB, 6.Buch mit §9 b) greifen, dass dies nur bei einem Auftraggeber zu erfolgen hat? Bedeutet: Bei zwei oder mehr Hochschulen greift der §2 Absatz 1 nicht? Oder wäre es trotz meiner Tätigkeit im Beratergeschäft notwendig, in die Rentenversicherung einzutreten? Wie würde die Berechnung der Rentenzahlung aussehen, wenn ein Eintritt notwendig wäre? Welche Möglichkeiten gäbe es? Ich gehe davon aus, dass ich nach Steuern etwa zwischen 18 und 22.000 € jährlich verdienen werde, allerdings sind die Einnahmen wegen der Semesterferien unregelmäßig über das Jahr verteilt. Schon mal danke für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo racinggreen,

die Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist gegenüber den anderen Pflichtversicherungstatbeständen des § 2 Satz 1 SGB VI nachrangig.

Bei einer freiberuflichen Dozententätigkeit tritt in der Rentenversicherung Versicherungspflicht nach § 2 Satz Nr. 1 SGB VI ein.

Unter dem Begriff "selbständig tätige Lehrer" erfasst die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts alle Tätigkeiten, in denen Wissen, Können und Fertigkeiten übermittelt werden, wobei Art und Umfang der Unterweisung von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Versicherungspflicht würde nur dann nicht eintreten, wenn sie in Ihrer Dozententätigkeit einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen würden.

Sie sind verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Tätigkeit mitzuteilen.

Zu den Einzelheiten wie Beitragshöhe und dergleichen nehmen Sie bitte einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenverischerung wahr.

Hier im Forum können nur allgemeine Fragen beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

racinggreenam 12.01.2022 | 12:42
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe auf Ihr Anraten hin ein Beratungsgespräch gebucht. Muss ich davon ausgehen, dass die Rentenversicherungspflicht auch dann erforderlich ist, wenn ich ein Gewerbe im Dienstleistungssektor (Gebäudemessungen/Beratung) betreibe? Gibt es einen Unterschied, wenn ich das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich weiter betreibe? Gilt hier die Grenze von 450 € monatlich? Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026