zu 1: dem von Ihnen geschilderten Fall leider nein, die Rentenversicherung hatte auf die Meldung der Agentur für Arbeit keinen Einfluss.
Diese Falschmeldung resultierte aus der inkorrekten Angabe im Antrag auf Arbeitslosengeld.
zu 2: Das geht nur, wenn man von der Sozialleistung, also Arbeitslosengeld, seinen Anteil zur Rentenversicherung gezahlt hat, bzw. von der Agentur für Arbeit für die Rentenversicherung einbehalten wurde.
zu 3: Eine Umwandlung von Beiträgen, an denen ein Sozialleistungsträger beteiligt war, ist nur möglich, wenn der Beitragsanteil des Sozialleistungsträgers von Ihrem Bekannten an den Rentenversicherungsträger gezahlt wird.
Ob eine rückwirkende Beitragszahlung möglich ist, sollte Ihr Bekannter auf Antrag bei der Rentenversicherung prüfen lassen.
Zu Fragen zur Beitragsentrichtung während des Bezuges von Arbeitslosengeld, sollte er sich an die Agentur für Arbeit wenden.
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