Hallo Lilly B.,
eine automatische Umwandlung würde erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre + 9 Monate) erfolgen. Vorher könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Zurechnungszeit finden in Ihrem Fall keine Anwendung.