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Experten-Antwort

Von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln

von Tina24.03.2026 | 09:04
273 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich hätte lt. DRVB zum 01.11.2025 in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln können. Leider wusste ich das nicht. Kann ich den Antrag jetzt noch stellen oder, falls es nicht mehr rückwirkend geh, zum 01.05.2026 stellen und welchen Antrag benötige ich dafür? Für Ihre Antwort im voraus herzlichen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

 

bei einer Altersrente (ohne Abschläge) beginnt im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns eine dreimonatige Antragsfrist zu laufen, in Ihrem Fall vom 01.11.2025 bis zum 31.01.2026. Wird der Antrag nach Ablauf dieser Frist gestellt, kann die Rente frühestens im Antragsmonat beginnen. Wenn sie also den Antrag bis zum 31.03.2026 stellen (maßgeblich ist der Antragseingang), ist noch ein Rentenbeginn rückwirkend zum 01.03.2026 möglich.

Sie benötigen für die Antragstellung einen "Verkürzten Antrag auf Versichertenrente" (R0110).

Sie können den Antrag entweder online stellen: 

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=465325

oder als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen:

 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0110.html

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

EMam 24.03.2026 | 09:57
Sollte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch mit Abschlägen versehen sein, die sich allerdings aufgrund des Besitzschutzes nicht auswirken, können Sie noch rückwirkend zum 01.01.26 wechseln, wenn Sie den Antrag bis zum 31.03.26 stellen, sonst erst zum 01.03.26. Vordruck R0110
Uweam 24.03.2026 | 10:51
Wann sind Sie geboren? Diese Auskunft wäre wichtig gewesen. Dass man aus einer Erwerbsminderungsrente heraus keine weiteren Abschläge hat, ist klar. Haben Sie also schon das 65. Lebensjahr erreicht, dann geht es nicht mehr rückwirkend.
Schadeam 24.03.2026 | 10:56
Es gibt doch eigentlich gar keinen Grund sich zu grämen dass man den frühesten Beginn verpennt hat. In aller Regel ändert sich der zahlbetrag nicht. Ob 01.03., oder später oder früher ist geldmässig egal. Stichwort: Bestandsschutz
Uweam 24.03.2026 | 11:44
Ja dann wäre es ja doch abschlagsfrei zum 1. November gewesen. Es ist jetzt völlig egal wann Sie wechseln. Ich persönlich würde auf jeden Fall in diesem Monat noch den Antrag stellen und ab 1. März wechseln. Oder sie warten bis zum nächsten Januar. Steuerlich ist es wegen der Neuberechnung des Freibetrages immer besser, zu einem 1. Januar zu wechseln.
EMam 24.03.2026 | 13:03
Ggf. einen höheren Rentenbezug. Es wurde nirgendwo erwähnt, dass es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente handelt. Dies wurde nur unterstellt. Haben Sie das jetzt verstanden? Vermutlich nicht!🤦‍♂️ Selbst bei der Umwandlung einer vollen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente ist, wenn auch selten, eine höhere Altersrente möglich. Weiterhin wäre die Stundenzahl und die Höhe des Zuverdienstes bei einer Beschäftigung neben einer Altersrente nicht mehr entscheidend, was bei einer Erwerbsminderungsrente so nicht der Fall ist. Alle diese Argumente würde man kennen, wenn man sich im Rentenrecht auskennt. Das scheint bei Ihnen ja nicht der Fall zu sein.
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