Hallo Claudia,
vor Erreichen des 63.Lebensjahres haben Sie auch die Möglichkeit Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen.
Die reguläre Altersgrenze der Altersrente für schwerbehinderte Menschen für 1962 geborene Versicherte beträgt 64 Jahre und 8 Monate. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, frühestens nach Vollendung des 61. Lebensjahres und 8 Monaten.
Sie beziehen bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. In dieser Rente ist ein Abschlag von 10,8 % enthalten. Dieser Abschlag bleibt auch in der Altersrente bestehen.
Aufgrund des Besitzschutzes ( § 88 SGB VI) dürfte die Altersrente aber nicht geringer werden. Fordern Sie zur Überprüfung eine Probeberechnung an.
Hinsichtlich der Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren und einer Probeberechnung wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Viele Grüß
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung