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Experten-Antwort

Von der Erwerbsminderungsrente in die Rente wegen Schwerbehinderung oder Regelaltersrente

von peneu25.10.2023 | 14:54
258 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe nun rückwirkend zum 01.12.21 volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt bekommen. Durch die rückwirkende Rente habe ich leider nur 43 Jahre voll und daher Abschläge hinnehmen müssen. Ich bin außerdem 80 % Schwerbehindert. Ich habe nun die Möglichkeit, mit 64 Jahren und 6 Monaten wegen Schwerbehinderung die Altersrente zu beantragen oder mit 66 Jahren und 6 Monaten die Regelaltersrente zu beantragen. Meine Frage: Was ist die bessere Variante?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Peneu,

 

den ausführlichen Erläuterungen von "Abschläge" schließen wir uns an.

 

Alles Gute 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Fehlende Datenam 25.10.2023 | 15:35
Da fehlen aber eine Menge an Daten um eine Auskunft zu geben, vor allem das Alter. Aber bei einem EM-Renteneintritt 2021 haben Sie eine Zurechnungszeit bis zu einem Alter 65 Jahre und 10 Monate erhalten. Rechnen Sie einfach selbst, was für Sie wann günstig ist :-) Wo sollen denn noch Zahlen jetzt herkommen :-)
Abschlägeam 25.10.2023 | 15:35
Hallo Peneu, vorweg: auch wenn in Ihrer EM-Rente nun Abschläge enthalten sind, wurde eine Zurechnungszeit berücksichtigt, die bei Rentenbeginn im Jahr 2021 mit 65 Jahren und 11 Monaten endet. Die Zurechnungszeit errechnet sich aus Ihrer Versicherungshistorie der von Ihnen erreichten fast 43 Jahre bzw. bis zu dem Monat, in dem der Eintritt der Erwerbsminderung festgelegt wurde. Diese Zurechnungszeit ist also vermutlich dennoch höherwertiger, als hätten Sie weiter gearbeitet und dabei aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen vielleicht sogar noch die Arbeitszeiten reduziert. Im Vergleich zu einer SB Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten wurden Ihnen also schon 13 Monate 'geschenkt', die Sie 'so' wohl gar nicht mehr erarbeiten könnten. Neben einer vollen EM-Rente dürfen Sie im Rahmen der Arbeitszeitbeschränkungen (unter drei Std. täglich/unter 15 Std. wöchentlich), dennoch (im Jahr 2023) 17.823,75 EUR hinzuverdienen, ohne dass es Ihre Rente mindern würde. Dieser Betrag wird für 2024 vermutlich noch etwas steigen. Die Abschläge, die nun berücksichtigt wurden, bleiben Ihnen lebenslang erhalten. Nur Entgeltpunkte, die Sie nach Eintritt der Erwerbsminderung noch zusätzlich erworben haben, wären dann abschlagsfrei. Würden sich aber auf die Rentenhöhe nur auswirken, wenn sie höherwertiger als die Zurechnungszeiten wären. Sie können sich zu gegebener Zeit bei Ihrer zuständigen DRV eine 'Probeberechnung' anfordern, wie hoch Ihre SB-Rente mit 64+6 wäre, um dann zu entscheiden, ob Sie dennoch umwandeln. Aufgrund des Besitzschutzes der EP, die für die EM-Rente berücksichtigt wurden, darf die Altersrente nicht niedriger ausfallen. Je nach Rentenhöhe kann es aber sinnvoll sein, eine Umwandlung so lange wie möglich hinauszuzögern, da bei der Umwandlung EM-Rente in Altersrente der Steuerfreibetrag in EUR noch einmal komplett neu berechnet werden würde (der steuerpflichtige/steuerfreie Anteil aus dem Jahr 2021 = 81/19 bliebe dabei erhalten). Hierzu sollten Sie sich dann ggfs. noch von einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, wenn es so weit ist, dass Sie umwandeln könnten. Wenn Ihre EM-Rente befristet bewilligt wurde (?), müssten Sie sich auch nicht vor einer Weiterbewilligung fürchten, denn der Anspruch aufgrund des GdB 80 steht Ihnen ja dennoch zu. Atmen Sie also erst einmal tief durch, dass nun endlich mal das Antragsverfahren abgeschlossen wurde, Sie nach Klärung von rückwirkenden Erstattungsansprüchen vielleicht sogar noch ein paar EUR Nachzahlung (nur wenn die Rente höher ist als bisher erhaltenes Krankengeld/Arbeitslosengeld) und dann erst einmal laufend nun die EM-Rente bezahlt wird. Und lassen Sie sich das andere noch einmal ganz in Ruhe durch den Kopf gehen bzw. sich entsprechend dann zeitnah beraten. Alles Gute und denken Sie an die Uhr-Umstellung am Wochenende :-)
Abschlägeam 25.10.2023 | 15:40
stimmt: Zurechnungszeit 2021 = 65 + 10 (nicht 65+11 - da hatte ich mich vertippt/in der Zeile versehen) Sorry!
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