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Experten-Antwort

Von der gesetzlichen Rente abgemeldet

von Simone 30.10.2023 | 14:50
255 Ansichten
12 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann ist Tierarzt und wurde 1993 von seinem Arbeitgeber abgemeldet, da ja TÄ in die Bayerische Versorgungskammer einzahlen. Zuvor hat er aber in der ehemaligen DDR gearbeitet, war bei der NVA und hat studiert. Es liegen demnach Einzahlungszeiten vor. Jetzt heißt es, es lägen keine rentenrechtliche Zeiten vor. Wie geht das. Nachweise im SV Ausweis der DDR sind vorhanden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2023 | 14:59

Hallo Simone,

 

Ihr Mann sollte sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Falls tatsächlich noch Zeiten fehlen sollten, können die Nachweise im Rahmen einer Kontenklärung nachgereicht werden.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutsche Rentenversicherung

11 Antworten

Königam 30.10.2023 | 15:57
Simone schrieb

Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wir waren heute beim VDK und die waren etwas überfordert, weil sie so einen Fall noch nie hatten.

Ist ja auch sehr ungewöhnlich, dass man über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung seine rentenrechtlichen Zeiten noch nicht geklärt hat. Da hat Ihr Mann leider etwas versäumt und muss dies nun nachholen.
Simoneam 30.10.2023 | 16:16
König schrieb

Ist ja auch sehr ungewöhnlich, dass man über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung seine rentenrechtlichen Zeiten noch nicht geklärt hat. Da hat Ihr Mann leider etwas versäumt und muss dies nun nachholen.

Er ist ja rentenversichert, aber eben nicht bei der gesetzlichen RV und außerdem hat er bis zur Rente noch ein paar Jahre Zeit. Abgesehen davon muss man nicht überall seinen unqualifizierten Senf dazugeben. Dankeschön.
Königam 30.10.2023 | 16:45
Simone schrieb

Er ist ja rentenversichert, aber eben nicht bei der gesetzlichen RV und außerdem hat er bis zur Rente noch ein paar Jahre Zeit.

Abgesehen davon muss man nicht überall seinen unqualifizierten Senf dazugeben. Dankeschön.

Tja, die Wahrheit ist eben nicht immer angenehm. Wenn er Zeiten außerhalb des Versorgungswerk zurückgelegt hat, so besteht dann doch ein Anspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, den er schon lange hätte klären können. Das Versäumnis liegt somit allein bei ihm. Bitte schön!
Michelam 30.10.2023 | 17:06
Stimmt doch! schrieb

Das war nicht unqualifiziert, sondern einfach nur die Wahrheit!

Stimmt-----aber eben Korinthenkackerei........
Huber am 31.10.2023 | 07:05
Simone schrieb

Er ist ja rentenversichert, aber eben nicht bei der gesetzlichen RV und außerdem hat er bis zur Rente noch ein paar Jahre Zeit.

Abgesehen davon muss man nicht überall seinen unqualifizierten Senf dazugeben. Dankeschön.

Zuerst in der NVA den Westen als Feind betrachten und dann Geld aus der westlichen Rentenkasse fordern und auch noch aggressive Antworten geben.
Feliam 31.10.2023 | 07:06
Guten Morgen, Ihr Mann füllt auf der Internetseite der Deutschen RV den Antrag V0100 aus, wird aufgrund der entsprechenden Antworten auf Folgeanträge geleitet, beantwortet auch dort alle Fragen und fügt die angeforderten Nachweise bei (Schulzeugnis, Studiennachweis, SV-Ausweis...) Dann werden diese Zeiten in seinem Rentenversicherungskonto gespeichert und wie von Zauberhand die zustehende gesetzliche Rente, die neben der Versorgung von der Versorgungskammer gezahlt wird, ausgerechnet.
Neinam 31.10.2023 | 11:22
Huber schrieb

Zuerst in der NVA den Westen als Feind betrachten und dann Geld aus der westlichen Rentenkasse fordern und auch noch aggressive Antworten geben.

Die wenigsten NVA - Soldaten haben dieses Feindbild gelebt. Es war auferzwungen und verweigern ging nicht. Im Ernstfall wären wohl die meisten eher desertiert, als für diesen Quatsch zu kämpfen!
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