Hallo Simone,
Ihr Mann sollte sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Falls tatsächlich noch Zeiten fehlen sollten, können die Nachweise im Rahmen einer Kontenklärung nachgereicht werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutsche Rentenversicherung
Hallo Simone,
Ihr Mann sollte sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Falls tatsächlich noch Zeiten fehlen sollten, können die Nachweise im Rahmen einer Kontenklärung nachgereicht werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutsche Rentenversicherung
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wir waren heute beim VDK und die waren etwas überfordert, weil sie so einen Fall noch nie hatten.
Ist ja auch sehr ungewöhnlich, dass man über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung seine rentenrechtlichen Zeiten noch nicht geklärt hat. Da hat Ihr Mann leider etwas versäumt und muss dies nun nachholen.
Er ist ja rentenversichert, aber eben nicht bei der gesetzlichen RV und außerdem hat er bis zur Rente noch ein paar Jahre Zeit.
Abgesehen davon muss man nicht überall seinen unqualifizierten Senf dazugeben. Dankeschön.
Er ist ja rentenversichert, aber eben nicht bei der gesetzlichen RV und außerdem hat er bis zur Rente noch ein paar Jahre Zeit.
Abgesehen davon muss man nicht überall seinen unqualifizierten Senf dazugeben. Dankeschön.
Das war nicht unqualifiziert, sondern einfach nur die Wahrheit!
Er ist ja rentenversichert, aber eben nicht bei der gesetzlichen RV und außerdem hat er bis zur Rente noch ein paar Jahre Zeit.
Abgesehen davon muss man nicht überall seinen unqualifizierten Senf dazugeben. Dankeschön.
Zuerst in der NVA den Westen als Feind betrachten und dann Geld aus der westlichen Rentenkasse fordern und auch noch aggressive Antworten geben.
Guten Morgen,
Ihr Mann füllt auf der Internetseite der Deutschen RV den Antrag V0100 aus, wird aufgrund der entsprechenden Antworten auf Folgeanträge geleitet, beantwortet auch dort alle Fragen und fügt die angeforderten Nachweise bei (Schulzeugnis, Studiennachweis, SV-Ausweis...) Dann werden diese Zeiten in seinem Rentenversicherungskonto gespeichert und wie von Zauberhand die zustehende gesetzliche Rente, die neben der Versorgung von der Versorgungskammer gezahlt wird, ausgerechnet.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.