Auch hier gilt:
Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden. Ansprechpartner ist der Rentenversicherungsträger, der die Leistung bewilligt hat. Grundsätzlich: Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt Ihrer Kinder. Sollte er Ihre Auffassung stützen, bitten Sie sie / ihn eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung können Sie dann Ihrem Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid beifügen und um Überprüfung der Klinikwahl bitten.