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Von der Rentenversicherung falsche KLinik genehmigt was tun?

von lilamuck31.07.2009 | 22:59
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6 Antworten

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Hallo , vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe zwei Schwerhörige Kinder (tragen Hörgeräte bzw. Cochlea-Implantat). Nun habe ich eine Sprachheilkur für beide beantragt (bis auf Sprachentwicklung gibt es eigentlich keine Entwicklungsverzögerungen, sind beide im normalen Kidneraarten und bis aufs Hören nicht eingeschränkt). Nun ist heute nach einem halben Jahr die Zusage der Rentenversicherung gekommen allerdings für eine Klinik, die nur im Randbereich Logopädie anbietet, ansonsten auch gar nicht für die Problematik meiner Kinder geeignet ist. Wir hatten als Wunschlinik Werscherberg angegeben, vielleicht kennt das jemand, wo es wirklich um eine reine Sprachheilkur handelt, genau das was meine Kinder eigentlich brauchen. Was mache ich denn jetzt? Kann mir jemand weiterhelfen? danke schonmal vorab liebe Grüße manu

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch hier gilt:

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden. Ansprechpartner ist der Rentenversicherungsträger, der die Leistung bewilligt hat. Grundsätzlich: Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt Ihrer Kinder. Sollte er Ihre Auffassung stützen, bitten Sie sie / ihn eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung können Sie dann Ihrem Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid beifügen und um Überprüfung der Klinikwahl bitten.

5 Antworten

mabuam 01.08.2009 | 10:26
Hallo, ich habe vomn vielen Leuten gehört, dass sie mit schnellem Einvernehmen der "Genehmiger" einen Wechsel der Kkiniken erreichen konnten. Oft liegt es an der Entfernung der Klinik und an den entstehenden Fahrtkosten. Notfalls anbieten, dass ein Teil edr Reisekosten selbst getragen wird. MB
Schadeam 01.08.2009 | 08:36
Reden Sie mit dem HNO Arzt Ihrer Kinder. Wenn der Ihre Bedenken teilt, soll er ein entsprechendes Attest schreiben, das Sie der RV einreichen - und dann muss man die neue (?) Entscheidung abwarten. Oder Sie versuchen das am Montag telefonisch abzuklären. Bei diesem Anruf können Sie das Thema Begleitperson gleich mit abklären. Meine persönliche Meinung: wenn eine Begleitung nötig, könnten Sie ja mitgehen und Ihr Mann kann ganz normal arbeiten - aber ich kenne ja die Hintergründe nicht, nur Reha ist kein Familienurlaub.....
Unbekanntam 02.08.2009 | 12:19
Hallo, erst einmal Ihre Wunschklinik können Sie vergessen. Die eigenen Kliniken und Kooperationskliniken der RV sind aus wirtschaftlichen Gründen vorrangig zu besetzen. Nur in äußersten Ausnahmefällen werden wünsche genehmigt. Argumente wie, "ich habe gehört...", "mein Nachbar hat mir gesagt...", "mein Doktor meinte" usw. sind keine Argumente. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass die Klinik falsch ist, rufen Sie Ihren Sachbearbeiter auf dem Bescheid und klären sie es ab. Aber vorab ihre Argumentation ist wenig glaubhaft. Erst behaupten Sie, dass die Klinik nicht ganz passend sein und dann schlagen sie eine Wunschklinik vor. Da liegt sehr schnell der Verdacht, dass die erste Klinik vielleicht doch garnicht so falsch ist vielleicht.
lilamuckam 02.08.2009 | 18:00
Ich denke, dass es schon glaubhaft ist, wenn meine Kinder in eine Klinik für Adipositas, Diabetes, etc geschickt werden soll ,wenn sie doch ein Sprachentwicklungsproblem haben..
Aniam 02.08.2009 | 20:58
Hallo lilamuck, Sie haben nach § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) IX ein Wunsch- und Wahlrecht, dass vom RV-Träger zu beachten ist. Sie müssen sachlich begründen, aus welchen Gründen diese Klinik für Ihre Kinder nicht geeignet ist und eine andere Rehabilitationseinrichtung bessere Erfolge bringen wird. Der Rentenversicherungsträger ist ja am Erfolg der Reha genauso interessiert wie Sie. Gruß Ani
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